Niklas Kinting
Mit Urteil vom 15.05.2024 (VIII ZR 226/22) hat der BGH das Bestehen eines Widerrufsrechts eines in Deutschland ansässigen Verbrauchers bestätigt, der im Fernabsatz bei einem Unternehmen in der Schweiz Verträge über Teakbäume in Costa Rica abgeschlossen hatte.
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