Prof. Dr. Markus Ruttig
Wenn die eigene Immobilie ungefragt mit einem Preis versehen im Netz auftaucht, stellt sich für Eigentümer die Frage: Dürfen die das? Die Immobilienzeitung hat diese Frage mit Hilfe der Expertenmeinung von CBH-Partner Prof. Dr. Markus Ruttig (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) beantwortet.
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