Der Einzelhandelskonzern Lidl darf seine Küchenmaschine ,Monsieur Cuisine‘ nicht mehr verkaufen, weil er damit ein Patent des ,Thermomix‘-Herstellers Vorwerk verletzt. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil aufgehoben.
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CBH-Vertreter Hoyer
Dr. Stephan Gruber (Patentrecht), München