
"PFAS" - Verunreinigend, persistent und gefährlich
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen („PFAS“) sind
langlebige und hartnäckige Chemikalien, die das Grundwasser
belasten und zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen können.
langlebige und hartnäckige Chemikalien, die das Grundwasser
belasten und zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen können.
Die Gefährlichkeit von "PFAS"
Dadurch, dass „PFAS“ unter anderem öl- und wasserabweisend, schmutzresistent und temperaturbeständig sind, werden sie häufig in Konsumgütern und
der Industrie eingesetzt. Die Chemikalien kommen beispielsweise in Feuerlöschschaum, Kosmetik, Arzneimitteln, Regenjacken und beschichteten Pfannen vor.
Durch Produktionsprozesse, Unfälle oder unsachgemäße Entsorgung können „PFAS“ in die Luft und das Grundwasser und somit über Nahrung und Trinkwasser
in den Körper des Menschen gelangen. „PFAS“ existieren nicht natürlich, sondern werden industriell hergestellt. Wegen ihrer hohen Persistenz können
sie von der Natur nicht oder zumindest nicht problemlos abgebaut werden. Die Stoffe verweilen daher teilweise jahrzehntelang in der Umwelt
und können sich im menschlichen Körper anreichern. Bestimmte „PFAS“ können gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen haben,
etwa auf die Leber, das Immunsystem oder die Fortpflanzungsfähigkeit. Einige „PFAS“ stehen zudem im Verdacht, krebserregend zu sein.
der Industrie eingesetzt. Die Chemikalien kommen beispielsweise in Feuerlöschschaum, Kosmetik, Arzneimitteln, Regenjacken und beschichteten Pfannen vor.
Durch Produktionsprozesse, Unfälle oder unsachgemäße Entsorgung können „PFAS“ in die Luft und das Grundwasser und somit über Nahrung und Trinkwasser
in den Körper des Menschen gelangen. „PFAS“ existieren nicht natürlich, sondern werden industriell hergestellt. Wegen ihrer hohen Persistenz können
sie von der Natur nicht oder zumindest nicht problemlos abgebaut werden. Die Stoffe verweilen daher teilweise jahrzehntelang in der Umwelt
und können sich im menschlichen Körper anreichern. Bestimmte „PFAS“ können gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen haben,
etwa auf die Leber, das Immunsystem oder die Fortpflanzungsfähigkeit. Einige „PFAS“ stehen zudem im Verdacht, krebserregend zu sein.
Novellierte Trinkwasserverordnung
Am 24.06.2023 trat die neugefasste Trinkwasserverordnung des Bundes in Kraft.
In Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 legt die novellierte Trinkwasserverordnung neue
Grenzwerte für „PFAS“ im Trinkwasser fest, welche ab dem 12.01.2026 beziehungsweise ab dem 12.01.2028 gelten.
In Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 legt die novellierte Trinkwasserverordnung neue
Grenzwerte für „PFAS“ im Trinkwasser fest, welche ab dem 12.01.2026 beziehungsweise ab dem 12.01.2028 gelten.
Herausforderung für Unternehmen
- Die Regulierung von „PFAS“ stellt Unternehmen in vielerlei Hinsicht vor neue Herausforderungen. Zum einen müssen technische Anpassungen vorgenommen werden, um die erlaubten Parameter nicht zu überschreiten.
- Zum anderen müssen unter Umständen erhebliche finanzielle Mittel für die Reinigung und Sanierung kontaminierter Gelände aufgewendet werden. Zudem müssen Unternehmen damit rechnen, durch die Umweltbehörden zu Sanierungen etc. herangezogen zu werden und für entstandene Schäden in Haftung genommen zu werden.
- Aber nicht nur Unternehmen, die „PFAS“-haltige Produkte herstellen oder verwenden, sind betroffen. Große Herausausforderungen und Belastungen können sich auch für Wasserversorgungsunternehmen ergeben, die belastetes Grundwasser ggf. kostenaufwendig filtern oder alternative, unbelastete Grundwasservorkommen neu erschließen müssen. Gleiches gilt für Unternehmen, die für ihre Produktion selbst Grundwasser fördern und Trinkwasserstandards einhalten müssen, etwa Lebensmittel- und Getränkeproduzenten. Angesichts notwendiger Vorlaufzeiten muss frühzeitig, unter Umständen schon heute, mit der Planung bzw. Umsetzung entsprechender Maßnahmen begonnen werden.
Beratung durch CBH Rechtsanwälte
- Unsere Beratung erstreckt sich sowohl auf von Kontamination betroffene Wasserversorgungsunternehmen, als auch auf betroffene Lebensmittelindustrien, wie z.B. Mineralwasser-/Getränkeproduzenten und Brauereien.
- Unsere Anwältinnen und Anwälte nutzen effektiv die Schnittstellen zwischen Prozess- und Wasserrechtlern und greifen auf unsere umfangreichen Erfahrungen auf diesen Gebieten zurück.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer Arbeit
Obwohl die Gefährlichkeit, die „PFAS“ mit sich bringt, erst seit kurzem in der Öffentlichkeit inflationär
thematisiert und problematisiert wird, können Sie nachstehend entdecken, in wie fern wir bereits
von Kontamination betroffene Unternehmen erfolgreich beraten konnten.
thematisiert und problematisiert wird, können Sie nachstehend entdecken, in wie fern wir bereits
von Kontamination betroffene Unternehmen erfolgreich beraten konnten.
PFAS Belastung ausgehend von Militärflughafen
Beratung zur außergerichtlichen und
gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Militärflughafen
wegen der Verunreinigung von Brunnen durch PFAS.
gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Militärflughafen
wegen der Verunreinigung von Brunnen durch PFAS.
PFAS Belastung ausgehend von Flughafen
Beratung zur außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen zivil genutzten Flughafen wegen der Verunreinigung von Brunnen
durch PFAS.
durch PFAS.
PFAS Belastung ausgehend von Industrieunternehmen
Beratung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein Industrieunternehmen wegen der Verunreinigung von Brunnen
durch Chrom.
durch Chrom.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und unterstützen Sie gerne
Unsere Rechtsgebiete im Überblick
Als eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien beraten wir in unterschiedlichen Fachbereichen
eine Vielzahl national und international tätiger Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Wirtschaftsverbände, Stiftungen,
große Infrastrukturprojekte und Einzelpersonen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf fünf strategische Schwerpunkte des Wirtschaftsrechts.
eine Vielzahl national und international tätiger Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Wirtschaftsverbände, Stiftungen,
große Infrastrukturprojekte und Einzelpersonen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf fünf strategische Schwerpunkte des Wirtschaftsrechts.




