Im Artikel der WirtschaftsWoche bezieht CBH-Partner Prof. Dr. Markus Ruttig Stellung zur aktuellen Straffreiheit für ausländische Anbieter.
Auszug: „(…) die Staatsanwaltschaft stelle der Branche einen „Freifahrtschein“ aus, wenn ausländische Anbieter per se straffrei blieben. Die Einstellung des Verfahrens bedeute „im Ergebnis wohl: Niemand muss sich Sorgen machen“. Ruttig widerspricht der Hamburger Staatsanwaltschaft: Ermittler könnten ausländische Anbieter sehr wohl verfolgen, sofern sich Angebote erkennbar an deutsche Spieler richteten, etwa wenn Webseiten mit „.de“ endeten. (…)“
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