Gastkommentar von Dr. Sascha Vander in „Der Betrieb“ zur Privacy-Shield-Entscheidung des EuGH

Sascha Vander hat im Rahmen eines Gastkommentars in "Der Betrieb", Heft 33/2020 die EuGH-Entscheidung zur Unwirksamkeit des Privacy-Shield-Abkommens für einen Datenexport in die USA kommentiert. Die Entscheidung hat für einen Datenexport in die USA ganz erhebliche Bedeutung und macht einen rechtskonformen Transfer derzeit praktisch unmöglich.

Die DSGVO sieht vor, dass personenbezogene Daten nur dann in ein sog. Drittland übermittelt werden dürfen, wenn dieses Drittland ein für die Daten angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Die EU-Kommission kann insoweit feststellen, dass ein Drittland aufgrund seiner innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder seiner internationalen Verpflichtungen ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Liegt kein solcher Angemessenheitsbeschluss vor, darf eine Übermittlung personenbezogener Daten nur erfolgen, wenn der in der EU ansässige Exporteur geeignete Garantien vorsieht und die von einem Datenexport betroffenen Personen über durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe verfügen.
Dr. Sascha Vander setzt sich in seinem Gastkommentar mit den Folgen der EuGH-Entscheidung in Sachen „Privacy Shield“ auseinander und konstatiert ein erhebliches Dilemma für Unternehmen, die einen Export personenbezogener Daten in die USA vornehmen. Nach dem „Aus“ für Privacy-Shield bilden die sog. Standardvertragsklauseln zwar noch eine formale Grundlage für einen Datenexport – die Anforderungen, die der EuGH insoweit allerdings ersichtlich stellt, dürften in der Praxis kaum darstellbar sein.
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Dr. Sascha Vander, LL.M.

Dr. Sascha Vander, LL.M.

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