Digitalisierung des Schuldrechts – Doppelschlag zum Ausklang des Corona-Jahres

Der deutsche Gesetzgeber hat zum Endes des Jahres 2020 zu einem "Doppelschlag" für die Umsetzung der RL(EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sowie der RL (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs ausgeholt. Einen Kurzkommentar von Dr. Sascha Vander finden Sie im Editorial in der K&R 2021, Heft 2 sowie auf unserer Website.

Im Fokus der Gesetzesentwürfe stehen umfangreichere Eingriffe in das allgemeine wie besondere Schuldrecht, welches zwar naturgemäß nicht selbst digitalisiert wird, gleichwohl eine ganze Reihe neuer „Algorithmen und Schaltkreise“ für den Umgang mit digitalen Waren und Dienstleistungen erhalten soll.

Den Beitrag von Dr. Sascha Vander stellen wir Ihnen hier gerne im Volltext zur Verfügung.

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Dr. Sascha Vander, LL.M.

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