Dr. Jörg Laber
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellen kann. Diese stellt sich typischerweise nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen möchte. Insbesondere im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung erscheint das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung durchaus nachvollziehbar.
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