ibr-online | Rohbauer muss nicht auf Fehler im Baugrundgutachten hinweisen!

Im April 2021 hat CBH-Partner Dr. Markus Vogelheim (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) auf ibr-online.de einen Beitrag zum OLG Jena, Beschluss vom 11.05.2020 - 8 U 822/19 veröffentlicht.

Rohbauer muss nicht auf Fehler im Baugrundgutachten hinweisen!
1. Ein Rohbauunternehmer hat das vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Baugrundgutachten eines Sonderfachmanns nur auf ins Auge springende Fehler oder Lücken bzw. Widersprüche zu prüfen.
2. Enthält das Baugrundgutachten keine offenkundigen Fehler, Lücken oder Widersprüche, trifft den Rohbauunternehmer dementsprechend auch keine Hinweispflicht.

OLG Jena, Beschluss vom 11.05.2020 – 8 U 822/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen)
BGB §§ 633, 634a Abs. 3; VOB/B § 4 Abs. 3, § 13 Abs. 1, 3

Den kompletten Beitrag finden Sie hier ibr-online.de

 

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Dr. Markus Vogelheim

Dr. Markus Vogelheim

T: +49 221 95 190-91
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