ZAT | Neue kirchliche Datenschutzgerichtsbarkeit

CBH-Partner Dr. Thomas Ritter hat im aktuellen Heft 2 der Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen (ZAT) 2/2021 eine Kommentierung zum Urteil des Interdiözesanen Datenschutzgerichts vom 2. Februar 2021 – IDSG 09/2020 – verfasst.

Das Interdiözesane Datenschutzgericht Köln ist die erste Instanz der völlig neu institutionalisierten Datenschutzgerichtsbarkeit der Katholischen Kirche (vgl. dazu bereits: Ritter, NZA 2020, Seite 616).

Dr. Thomas Ritter stellt die wichtigen Aussagen dieses aktuellen Urteils für die Einordnung der neuen Gerichtsbarkeit in das System der staatlichen und kirchlichen Gerichte dar und gibt Hinweise zu den Aussagen des Urteils betreffend Äußerungsbefugnisse der Leitung kirchlicher Unternehmen in Sitzungen mit der Mitarbeitervertretung (MAV) im Lichte des eigenen kirchlichen Datenschutzrechts (KDG).

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Dr. Thomas Ritter

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