Sarah Beard / Dr. Jan Deuster
Mit Beschluss vom 19.10.2023 (Az. 3194.Z3-3_01-23-20) entschied die Vergabekammer Südbayern, dass eine bereits seit drei Jahren laufende Vergabe für den Bau und Betrieb von E-Ladesäulen in München in den „Stand vor Auftragsbekanntmachung“ zurückversetzt – also neu ausgeschrieben – werden muss. Der Grund: Es wurde aufgrund einer unzureichenden Markterkundung fälschlicherweise ein Dienstleistungsauftrag und keine Dienstleistungskonzession ausgeschrieben. Die Marktlage darf auch nicht erst während des Vergabeverfahrens herausgefunden werden.
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