Teresa Beierle
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 08.12.2022 (Az. C-460/20) entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google zur Löschung von nachweislich unrichtigen Einträgen aus der Suchergebnisliste auch ohne eine vorausgehende gerichtliche Feststellung verpflichtet sind.
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