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EXPERTISE

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Planfeststellungsverfahren
  • Projektentwicklung

VITA

Teresa Beierle studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunktbereich geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln mit Stationen bei der Stadt Köln im Bereich des öffentlichen Rechts und öffentlichen Baurechts sowie in unserer Sozietät CBH Rechtsanwälte.Seit April 2022 ist Teresa Beierle als Rechtsanwältin bei uns tätig. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des öffentlichen Baurechts sowie im Planungs- und Umweltrecht. Dabei berät und begleitet sie die öffentliche Hand und Unternehmen bei der Verwirklichung von Bauprojekten sowie dem Ausbau von Infrastrukturen. Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren befasst sie sich weiter mit Fragen des Natur- und Artenschutzes.

News

Die Problematik der Tauglichkeit von Eigenreferenzen

Teresa Beierle

Legt ein Bewerber bzw. Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen vor, bei denen er selbst Auftragnehmer und zugleich Auftraggeber ist, handelt es sich um Eigenreferenzen. Im Gegensatz zu Drittreferenzen hat er bei diesen die Leistung ohne die Beauftragung durch einen Dritten für sich selbst vorgenommen. Fraglich ist, ob Eigenreferenzen Drittreferenzen gleichzustellen sind.

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