Teresa Beierle
Legt ein Bewerber bzw. Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen vor, bei denen er selbst Auftragnehmer und zugleich Auftraggeber ist, handelt es sich um Eigenreferenzen. Im Gegensatz zu Drittreferenzen hat er bei diesen die Leistung ohne die Beauftragung durch einen Dritten für sich selbst vorgenommen. Fraglich ist, ob Eigenreferenzen Drittreferenzen gleichzustellen sind.
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