Franziska Anneken
Der BGH nutzte im Rahmen einer Berufung im Verfahren um eine Patentnichtigkeit die Gelegenheit, seine Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zu bestätigen, soweit es beliebig ausgewählte Merkmale sowie nicht in der Patentschrift offenbarte Vorteile von Merkmalen anbetrifft (BGH, Urteil vom 13.06.2023, Az. X ZR 51/21).
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