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EXPERTISE

  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Patentrecht

VITA

Nach Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften und ihrer Zulassung im Jahr 2002 nahm Franziska Anneken ihre Tätigkeit bei CBH in der Fachgruppe für Gewerblichen Rechtschutz auf.In diesem Bereich ist sie vornehmlich mit dem Arbeitnehmererfinderrecht befasst. Schwerpunkte ihrer Arbeit bilden Fragen hinsichtlich der Zuordnung von Erfindungsrechten, ihres patent- und gebrauchsmusterrechtlichen Schutzes und ihrer Verteidigung. Franziska Anneken unterstützt große und mittelständische Unternehmen bei der Organisation und Verwaltung ihres Erfindungswesens und hat an der Konzeption und Einführung zahlreicher komplexer unternehmensspezifischer Incentive- und Vergütungssysteme mitgewirkt.Seit mehr als 10 Jahren veröffentlicht Franziska Anneken regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift „IPkompakt“.

News

BGH bestätigt bisherige Rechtsprechung bei der Beurteilung der Erfindungshöhe

Franziska Anneken

Der BGH nutzte im Rahmen einer Berufung im Verfahren um eine Patentnichtigkeit die Gelegenheit, seine Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zu bestätigen, soweit es beliebig ausgewählte Merkmale sowie nicht in der Patentschrift offenbarte Vorteile von Merkmalen anbetrifft (BGH, Urteil vom 13.06.2023, Az. X ZR 51/21).

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OLG Karlsruhe zur rechtzeitigen Erfüllung einer titulierten Auskunftspflicht

Franziska Anneken

Das OLG Karlsruhe hat sich mit der Frage befasst, ob ein im Zwangsmittelverfahren durch den unbedingt zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Schuldner beantragter Geheimnisschutz dazu führt, dass er die titulierte Verpflichtung erst später erfüllen muss (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.10.2022, Az. 6 W 39/22 – Auskunftspflicht).

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EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit bei einem Rechtsstreit über die Inhaberschaft einer in Drittstaaten patentierten Erfindung

Franziska Anneken

Der EuGH hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen zu der Vorlagefrage Stellung genommen, ob Art. 24 Nr. 4 der Brüssel-Ia-Verordnung dahin auszulegen ist, dass er auf einen Rechtsstreit Anwendung findet, bei dem im Rahmen einer auf eine behauptete Erfinder- oder Miterfinderstellung gestützten Klage festzustellen ist, ob eine Person Inhaber des Rechts an Erfindungen ist, die in Drittstaaten eingereichten Patentanmeldungen und erteilten Patenten zugrunde liegen (EuGH, Urteil v. 08.09.2022, Az. C-399/21 - IRnova).

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WEITERE NEWS ANZEIGEN

BGH: Teilurteil bei einer Patentnichtigkeitsklage mehrerer Kläger

Franziska Anneken

In der Entscheidung „Oszillationsantrieb“ hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Teilurteil nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines von mehreren Klägern eines Patentnichtigkeitsverfahrens zulässig ist (BGH, Teilurteil v. 24. August 2021, Az. X ZR 59/19).

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