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EXPERTISE

  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Patentrecht

VITA

  • seit 2002 | Rechtsanwältin der Kanzlei CBH Rechtsanwälte
  • 2002 | Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und Zulassung zur Rechtsanwältin
  • von 1993 bis 1999 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Universität zu Köln
  • Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Englisch
  • Mitgliedschaften: GRUR (Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht), VPP (Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes)

Publikationen

  • seit 2007 regelmäßige Beiträge in der Zeitschrift IP kompakt

News

BGH: Bestimmung des technischen Problems einer Erfindung

Franziska Anneken

Das Streitpatent betrifft ein Mittel („Mirabegron“) zur Behandlung von Blasenhyperaktivität. Auf der Grundlage des Streitpatents ist zugunsten der Beklagten ein ergänzendes Schutzzertifikat für das Erzeugnis Mirabegron erteilt worden. Die Klägerin hatte das Streitpatent wegen fehlender Patentfähigkeit und das Streitzertifikat wegen Schutzunfähigkeit des Streitpatents angegriffen. Der Nichtigkeitssenat des BPatG kam zu dem Schluss, dass der Gegenstand des Streitpatents nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhe und erklärte das Streitpatent und das ergänzende Schutzzertifikat für nichtig. Das BPatG erkannte dabei die objektive Aufgabe des Streitpatents darin, für den bekannten Wirkstoff Mirabegron weitere Indikationen aufzufinden.

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OLG Karlsruhe: Verwendung des Plurals im Patentanspruch als Gattungsbezeichnung

Franziska Anneken

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem Patentverletzungsverfahren, das ein europäisches Patent betraf, zu den Voraussetzungen geäußert, unter denen die Verwendung des Plurals im Patentanspruch in Bezug auf einen räumlich-körperlichen Bestandteil einer beanspruchten Vorrichtung als Gattungsbezeichnung zu verstehen ist. Zugleich hat es die Anwendung des EPGÜ abgelehnt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.02.2024, Az. 6 U 161/22 – Magnetsteuerventil).

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OLG Düsseldorf: Erreichung eines im Patentanspruch angegeben Zwecks durch Ausbildung eines bestimmten Vorrichtungsbestandteils

Franziska Anneken

Das OLG Düsseldorf hatte sich in einem Patentverletzungsverfahren mit einem Patentanspruch zu befassen, der in einem Anspruchsmerkmal einen Zweck benennt, der nach den Vorgaben des Patentanspruchs durch die Ausbildung eines bestimmten Vorrichtungsbestandteils – im konkreten Fall: der Kühl-/Schmiermittelkanäle – erfüllt werden soll (OLG Düsseldorf, Urteil v. 04.04.2024, Az. 2 U 72/23 – Spanabhebendes Werkzeug).

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WEITERE NEWS ANZEIGEN

BGH bestätigt bisherige Rechtsprechung bei der Beurteilung der Erfindungshöhe

Franziska Anneken

Der BGH nutzte im Rahmen einer Berufung im Verfahren um eine Patentnichtigkeit die Gelegenheit, seine Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zu bestätigen, soweit es beliebig ausgewählte Merkmale sowie nicht in der Patentschrift offenbarte Vorteile von Merkmalen anbetrifft (BGH, Urteil vom 13.06.2023, Az. X ZR 51/21).

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OLG Karlsruhe zur rechtzeitigen Erfüllung einer titulierten Auskunftspflicht

Franziska Anneken

Das OLG Karlsruhe hat sich mit der Frage befasst, ob ein im Zwangsmittelverfahren durch den unbedingt zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Schuldner beantragter Geheimnisschutz dazu führt, dass er die titulierte Verpflichtung erst später erfüllen muss (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.10.2022, Az. 6 W 39/22 – Auskunftspflicht).

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EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit bei einem Rechtsstreit über die Inhaberschaft einer in Drittstaaten patentierten Erfindung

Franziska Anneken

Der EuGH hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen zu der Vorlagefrage Stellung genommen, ob Art. 24 Nr. 4 der Brüssel-Ia-Verordnung dahin auszulegen ist, dass er auf einen Rechtsstreit Anwendung findet, bei dem im Rahmen einer auf eine behauptete Erfinder- oder Miterfinderstellung gestützten Klage festzustellen ist, ob eine Person Inhaber des Rechts an Erfindungen ist, die in Drittstaaten eingereichten Patentanmeldungen und erteilten Patenten zugrunde liegen (EuGH, Urteil v. 08.09.2022, Az. C-399/21 - IRnova).

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BGH: Teilurteil bei einer Patentnichtigkeitsklage mehrerer Kläger

Franziska Anneken

In der Entscheidung „Oszillationsantrieb“ hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Teilurteil nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines von mehreren Klägern eines Patentnichtigkeitsverfahrens zulässig ist (BGH, Teilurteil v. 24. August 2021, Az. X ZR 59/19).

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