Marcel Triebels
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entscheidet in seinem Urteil vom 15.09.2022 (Az. 4 C 3/21) über die rechtlichen Folgen einer Vorbelastung im faktischen Dorfgebiet.
weiterlesenMarcel Triebels studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Bonn. Nach Abschluss des Studiums war Marcel Triebels seit 2019 bei CBH im Team von Stefan Rappen und Christopher Küas als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referendar im öffentlichen Bau- und Planungsrecht tätig.
Seit 2022 ist er für CBH als Rechtsanwalt tätig und auf Fragen des öffentlichen Baurechts sowie des Umwelt-, Planungsrechts spezialisiert.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der juristischen Projektsteuerung größerer Bauvorhaben. In diesem Zusammenhang berät er Unternehmen und Investoren bei der Schaffung von Baurecht. Im Rahmen der Neuansiedlung und Mobilisierung von Wohn- und Gewerbebereichen berät er insbesondere in Fragen des Immissions- und Artenschutzes.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung zu Fragen des Zweckentfremdungsrechts.
Marcel Triebels
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entscheidet in seinem Urteil vom 15.09.2022 (Az. 4 C 3/21) über die rechtlichen Folgen einer Vorbelastung im faktischen Dorfgebiet.
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Die Anbringung seitlich öffenbarer Kastenfenster führt zwar nicht dazu, dass keine maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA-Lärm entstehen, sie können aber als Mittel des aktiven Schallschutzes zur Lärmreduktion beitragen (VG Bayreuth, Urteil vom 07.07.2022, Az. B 2 K 19.1152).
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Am 01.07.2021 ist das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) in Kraft getreten. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes ist das weitreichende Regime zu Anzeigenpflichten und die neu eingeführte Wohnraum Identitätsnummer.
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