
CBH – Ihr Partner im öffentlichen Sektor!
bei steigenden rechtlichen Anforderungen bewältigen.
CBH Rechtsanwälte – wir beraten den öffentlichen Sektor!
Komplexe Herausforderungen für den Öffentlichen Sektor
Der Öffentliche Sektor ist für die regionale Entwicklung, als Standortfaktor wie auch für die Gesellschaft und unsere Volkswirtschaft von besonderer,
ja essenzieller Bedeutung. Immer knapper werdende öffentliche Finanzmittel schränken allerdings den Handlungsspielraum von Bund,
Ländern, Kommunen, kommunalen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften mehr und mehr ein;
Projekte im Öffentlichen Sektor bewegen sich daher zunehmend im Spannungsfeld wirtschaftlicher Herausforderungen und steigender rechtlicher Anforderungen.
Dies trifft die öffentliche Hand wie auch alle übrigen Marktteilnehmer gleichermaßen. Zusätzlich gilt es die großen Transformationsprozesse Klimawandel,
Mobilität, demographischer und technologischer Wandel, Urbanisierung sowie Verschiebung globaler Wirtschaftsmacht zu bewältigen.
Wir verstehen die Anforderungen des Öffentlichen Sektors und wissen, worauf es bei der Mitgestaltung und Umsetzung von Vorgaben ankommt.
Wir beraten Sie interdisziplinär zur Bewältigung aller sich Ihnen stellenden Herausforderungen. Dabei beschreiten wir gemeinsam mit Ihnen kreative und innovative Wege.
Wir sind sicher, dass Sie mit unserer rechtlichen Beratung die stetig wachsenden Herausforderungen im Öffentlichen Sektor meistern!
Expertisen und Tätigkeitsschwerpunkte für den öffentlichen Sektor
Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
bietet Ihnen durch unsere spezielle Praxisgruppe eine individuelle, flexible und vollumfängliche Rechtsberatung.
Das zeichnet uns aus
-
Rechtsbereichsübergreifende
Zusammenarbeit -
Hoch spezialisierte
Anwältinnen und Anwälte -
Breitgestreute Expertisen durch
unsere strategischen Schwerpunkte -
Top Wirtschaftskanzlei
in Deutschland
Wir beraten Sie Gerne
Mit Fachwissen und Engagement unterstützen wir Sie effizient bei ihren Herausforderungen.
Dabei legen wir Wert auf maßgeschneiderte und praxisnahe Ansätze.
Bauen
Bauen ist für die öffentliche Hand eine besondere Herausforderung, da sich – neben der Steuerung der diversen Planungs- und Baudisziplinen – überschneidende Rechtsfragen aus dem öffentlichen Baurecht, dem Vergaberecht, ggfs. dem Fördermittelrecht und dem Bau- und/oder Architektenrecht ergeben. Hinzu treten Anforderungen der Gebäudenutzer, die an die am Bau Beteiligten transportiert und in Einklang mit der Vorgabe des wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit Haushaltsgeldern gebracht werden müssen. Zudem gelten allgemeine Anforderungen, etwa des Klimaschutzes, und konkrete Anforderungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung, etwa arbeitsschutzrechtliche oder unfallpräventive Regelungen. Auch während der Ausführung stellen sich Herausforderungen, durch sich ändernde Rahmenbedingungen, angepasste Leistungsziele, veränderte Marktbedingungen.
Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber bei allen bau- und architektenrechtlichen Fragen,
- in enger und erprobter Zusammenarbeit spezialisierter Kollegen, auch an der Schnittstelle zum Vergabe- und Fördermittelrecht sowie bei der Schaffung von Baurecht;
- bei der Erstellung von praxisorientierten Architekten-/Ingenieur- und Bauverträgen, die die Besonderheiten des jeweiligen Projekts berücksichtigen;
- auch baubegleitend, um die Einhaltung der Projektziele zu gewährleisten, d.h. auch mögliche Hindernisse für einen plangemäßen Projektablauf zu erkennen und bei der Ermittlung von Optimierungen zu unterstützen;
- nicht zuletzt bei Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation der wesentlichen Projektentscheidungen, einschließlich der ggfs. auftretenden Nachtragssachverhalte
Dienstrecht und Personalvertretungsrecht
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und der „Staat“ bedürfen natürlicher Personen, die für sie handeln. Diese natürlichen Personen sind im „öffentlichen Dienst“ tätig.
Öffentliches Dienstrecht ist die Summe der Rechtssätze, die die Rechtsverhältnisse der in einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehenden Beschäftigten – also der Beamtinnen und Beamten sowie der Angestellten – regeln.
Das kirchliche Arbeitsrecht ermöglicht den Kirchen die spezifische Eigenart des kirchlichen Dienstes zu formulieren und bestimmte Aspekte der kirchlichen Dienst- und Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis auszugestalten.
Das Personalvertretungsrecht ist das öffentlich-rechtliche Gegenstück zum Betriebsverfassungsrecht und bildet die Grundlage für die dienststelleninterne Mitbestimmung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Wir verfügen über eine mehr als drei Jahrzehnte lange Erfahrung in der Beratung und Prozessvertretung in sämtlichen Fragen des (kirchlichen) Arbeitsrechts vor den Gerichten für Arbeitssachen ebenso wie denen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Instanzen. Wir beraten Sie darüber hinaus in allen Fragen, die sich aus dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis für Beamtinnen und Beamte ergeben. Darüber hinaus kennen wir uns bestens aus im 1 x 1 der bisweilen kaum zu überblickenden verschiedenen Beteiligungsrechte von Personal- und Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen sowie Gleichstellungsbeauftragten.
- Grundlagen, Anbahnung und Begründung von Arbeits- und Beamtenverhältnissen
- Inhalte und Änderungen von Arbeitsverhältnissen
- Beendigung von Arbeits- und Beamtenverhältnissen
- Kirchliche Besonderheiten des Arbeitsrechts und Kirchliche Grundordnung
- Sozialversicherungsrechtliche Fragen und Zusatzversorgung
- Zusammenarbeit sowie Rechte und Pflichten von Personalrat oder Mitarbeitervertretung und Dienststelle
- Dienst- und Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstelle
- Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
- Interessenvertretung vor Behörden und Gerichten
Europäische Beihilfen
Das Europäische Beihilfenverbot beschreibt wohl den empfindlichsten Eingriff des EU-Rechts in die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten. Es stellt binnenmarktrelevante Begünstigung von Unternehmen unter die Aufsicht der Europäischen Kommission bzw. unter diverse von den Europäischen Institutionen erlassenen Freistellungsakte. Dadurch entzieht es einen wichtigen Teil der Wirtschaftspolitik der mitgliedstaatlichen Kontrolle. Insbesondere öffentliche Unternehmen sind einem doppelten Beihilfenrisiko ausgesetzt, denn sie können gleichzeitig als Beihilfennehmer und -geber Adressat des Beihilfenverbots sein.
Unsere Praxisgruppe „Europa- und Beihilfenrecht“ berät sowohl private Unternehmen als auch die öffentliche Hand und deren Unternehmen bei der Identifizierung und Absicherung von Beihilfen in allen erdenklichen Konstellationen. Schwerpunktmäßig beraten wir die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, z.B. im ÖPNV sowie für kommunale Wirtschafts-, Tourismus-, Sport- und Kulturbetriebe.
- Notifizierungen, Auskunftsersuchen, Prüfverfahren und Wettbewerbsbeschwerden vor der Europäischen Kommission;
- Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge über Betrauungsakte, öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften sowie durch Abgrenzung wirtschaftlicher von nicht wirtschaftlichen Leistungen;
- Beratung von Wettbewerbern in sämtlichen Branchen bei der Identifizierung und Abwehr von Beihilfenrechtsverstößen;
- Rechtsgestaltende als auch forensische Beratung in der Schnittstelle zwischen Beihilfen-, Vergabe-, Förder- und Kartellrecht.
Kommunalrecht
Kommunen organisieren das Zusammenleben der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich nehmen sie dafür eine Vielzahl wesentlicher Aufgaben von der Gewährung von Sozialleistungen über die Bereitstellung des ÖPNV bis hin zur Bildungsaufgaben wahr.
Wir unterstützen die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben. Unsere Beratungstätigkeit umfasst das gesamte Aufgabenspektrum der Kommunen. Wir beraten Kommunen bei der Gestaltung ihrer Organisation sowie bei internen und externen Auseinandersetzungen – auch im politischen Bereich.
- Beratung bei der inneren Organisation von Kommunen (Verwaltungsorganisationsrecht)
- Gerichtliche Vertretung von Kommunen bis hin zum Bundesverfassungsgericht
- Beratung und gerichtliche Vertretung zu Fragen des kommunalen Finanzausgleichs und des Haushaltsrechts, der Konnexität, der Kreisumlage sowie Finanzzuweisungen aller Art
- Unterstützung bei der wirtschaftlichen Betätigung, insbs. Beratung bei Unternehmensbeteiligungen (Kommunalwirtschaftsrecht)
- (Gerichtliche) Vertretung in Kommunalverfassungsstreitigkeiten
- Vertretung bei Staatshaftungs- und Regressfällen
Mobilität
Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis. Sie ist Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität und gesellschaftliche Teilhabe und zählt daher zur öffentlichen Daseinsvorsorge.
Unsere Beratungstätigkeit im Bereich der Mobilität umfasst das gesamte Spektrum von der Organisation über die Finanzierung, Beschaffung und Digitalisierung bis hin zu den regulatorischen Marktzugangsvoraussetzungen für Mobilitätsdienste und Infrastrukturen aller Art.
- Beihilfen- und Zuwendungsrecht – Finanzierung über Betrauungen, öffentliche Dienstleistungsaufträge und Allgemeine Vorschriften; Förderung von Assets und Diensten;
- Planungs- und Baurecht – Verkehrsinfrastrukturen, Seilbahnen und Tunnel;
- Verwaltungs- und Kommunalrecht – rechtlich optimale ÖPNV-Organisation und Strukturen bei der kommunalen Zusammenarbeit und in Verbünden;
- Marktzugangs-, Gewerbe- und Vergaberecht für Mobilitätsdienste insbesondere der Verfahren nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 und PBefG einschließlich der Vertragsgestaltung;
- Beschaffung von Verkehrsleistungen und von Assets insbesondere von (geförderten) Fahrzeugen und deren Ausstattung;
- Datenschutz und IT-Recht insbesondere für Ladeinfrastrukturen, On demand-Dienste und Mobilitätsplattformen;
- Einnahmenaufteilung – Organisation und Vertragsgestaltung, Rechtsstreitigkeiten;
- Straßen- und Wegerecht insbesondere für E-Mobilität und Carsharing.
- Arbeits- und Sozialrecht
Öffentliche Unternehmen
Die öffentliche Hand beteiligen sich regelmäßig an Unternehmen in privater Rechtsform. Die deutsche Bahn ist ebenso in öffentlicher Hand wie die kommunalen Stadtwerke immer noch den größten Teil der Energieversorgung übernehmen. Die Beteiligung von lokalen Unternehmen und Bürgern über sog. „Bürgerenergiegesellschaften“ ist eine aktuelle Herausforderung für kommunale Unternehmen.
Für öffentliche Unternehmen stellen sich wirtschaftlich und rechtliche besondere Anforderungen, die sich nicht allein mit den „Werkzeugen“ des Gesellschaftsrechts lösen lassen. Die spezifischen Voraussetzungen der Gründung eines öffentlichen Unternehmens sind ebenso zu beachten wie die verfassungsrechtliche verlangte Kontrolle und Einflussnahme der öffentlichen Hand auf das Unternehmen. Dies gilt bei der Wahl der geeigneten Rechtsform ebenso wie im Betrieb der Gesellschaft. Das Informationsinteresse der öffentlichen Hand und das Interesse des Unternehmens an der Verschwiegenheit ihrer Organe sind in Einklang zu bringen, spezifische Prüfpflichten zu berücksichtigen. Vergabe- und beihilferechtliche Fragen stellen sich anders als für ein Unternehmen im privaten Sektor.
Kurz: Der Rechtliche Rahmen für öffentliche Unternehmen ist ein anderer.
Wir stehen öffentlichen Unternehmen bei allen Fragen von der Gründung bis zur Betriebsführung zur Verfügung und unterstützen Sie bei
- der Auswahl der geeigneten Rechtsform und dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages wie der Vorlagen für die Gremien und Aufsichtsbehörden
- der Beteiligung von Dritten von Public Private Partnerships bis zu Bürgerenergiegesellschaften
- der Kooperation mit Dritten auch außerhalb des Gemeindegebiets
- allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts
- der Prüfung eines rechtssicheren und rechtskonformen Markteintritts unter Beachtung der regulatorischen Anforderungen
Planungsrecht
Ob Strom- oder Eisenbahntrasse, Autobahn oder Wohnquartier: Gerade in Zeiten der Energiewende sind große Infrastrukturprojekte und Bauvorhaben anspruchsvoll in der Planung und Umsetzung. Eine Vielzahl von bau-, planungs- und umweltrechtliche Regelungen muss beachtet werden. Gleichzeitig werden solche Projekte regelmäßig von kritischen Stimmen begleitet. Das öffentliche Interesse an diesen Projekten ist groß.
Wir begleiten Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger von Beginn der Planung über die Bauphase bis zum letzten Spatenstich und darüber hinaus um das Projekt rechtskonform durchzuführen und die oft widerstreitenden Interessen Dritter in Einklang mit dem Interesse des Vorhabenträgers zu bringen.
- Begleitung bei der Aufstellung von Bauleitplänen für Wohnen, Gewerbe und Energie
- Begleitung von Planfeststellungsverfahren
- Begleitung von komplexen Baugenehmigungs- und BImSchG Verfahren
- Juristisches Projektmanagement von Infrastrukturprojekten (insbesondere (Fern)straßen, Stadt- und U-Bahnlinien, Energie-, Gasfern- und Wasserstoffleitungen)
- Gerichtliche Vertretung der Verwaltung oder des Vorhabenträger bis hin zum Bundesverwaltungsgericht
- Projektentwicklung sowie Beratung bei der Standortsicherung und Standorterweiterung von Gewerbebetrieben
- Begleitung von Besitzeinweisungs-, Enteignungs- sowie Enteignungsentschädigungsverfahren
Staatsrecht und Verwaltungsrecht
Die öffentliche Verwaltung befindet sich derzeit in der Transformation. Der allgemeine Ruf nach Entbürokratisierung und mehr Effizienz wird immer lauter. Gleichzeitig fehlt an wichtigen Stellen im öffentlichen Dienst Personal. Daher müssen Arbeitsabläufe überprüft und ggf. angepasst, neue Arbeitsweisen eingeführt und neue Kooperationen eingegangen werden. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei die weitere Digitalisierung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz.
Wir beraten und unterstützen öffentlich-rechtliche Körperschaften, Behörden, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen in dieser Transformation.
- Beratung bei der Implementierung und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz
- Entwicklung von Kooperationsmodellen öffentlich-rechtlicher Institutionen untereinander und mit Privaten (PPP, interkommunale Kooperationen)
- Beratung bei Gesetzgebungsverfahren und der inneren Organisation von Behörden
- Beratung zu Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts (Gewerberecht, Handwerksrecht, Recht der freien Berufe)
- Rechtsgutachten zu Fragen des Staats- und Verwaltungsrechts
- Betreuung von berufsständischen Einrichtungen wie Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kreishandwerkerschaften, etc. (Mittelbare Staatsverwaltung, Funktionale Selbstverwaltung)
Vergaberecht
Sie sind öffentlicher Auftraggeber und wollen eine Ausschreibung vorbereiten und durchführen? Oder Ihr Unternehmen möchte sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen?
Wir unterstützen Sie dabei gerne! Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten im Rahmen der Durchführung eines Vergabeverfahrens oder der Beteiligung an einem solchen und unterstützen Sie von der Vorbereitung der Vergabeunterlagen bis hin zur Zuschlagserteilung oder im Falle eines Nachprüfungsverfahrens.
Unser Fachbereich berät Sie umfassend zu vergaberechtlichen Fragestellungen in sämtlichen Bereichen wie z.B. den Sektoren Mobilität, Energie und Healthcare oder den Bereichen Bau, Planung, Sicherheit und Verteidigung mit umfangreicher Erfahrung im öffentlichen Wirtschaftsrecht.
- Begleitung von nationalen und europaweiten Ausschreibungen, dabei unterstützen wir u.a. bei der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen, der formellen Teilnahmeantrags- und Angebotsprüfung oder der Durchführung von Verhandlungsgesprächen
- Beteiligung von öffentlichen Unternehmen an Vergabeverfahren, interkommunale Zusammenarbeit, Inhouse-Geschäfte
- Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern im Nachprüfungsverfahren
- Bieterstrategien bei der Angebotserstellung
- Beratung zur rechtssicheren sowie form- und fehlerfreien Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen
Verteidigung und Sicherheit
Fragen der öffentlichen Sicherheit und der Verteidigung sind hoch aktuell. Der Ukraine-Konflikt ebenso wie die allgemeine internationale Lage zwingen die Länder zu erhöhten Anstrengungen im Bereich der Verteidigung. Die Bevölkerung erwartet von der Regierung hierauf ebenso zu reagieren wie auf die Sicherheitslage im Inneren.
Die Verteidigungsindustrie wird ohne Investitionen in industrielle Kapazitäten und den Bereich Forschung und Entwicklung der erhöhten Nachfrage nach Ausrüstung nicht gerecht werden können. Die öffentliche Hand wiederum wird nicht nur Ausrüstung beschaffen müssen, sondern auch die Infrastruktur erweitern und verbessern müssen. Nationale und internationale Kooperationen des zunehmenden und auch zunehmend dringenden Bedarfs macht nationale und internationale Kooperationen auf beiden Seiten wahrscheinlich und notwendig.
Dabei stellen sich auch spezifische rechtliche Fragen sowohl für Unternehmen wie die öffentliche Hand. CBH hat hierauf reagiert und eine Praxisgruppe aus Expertinnen und Experten der verschiedenen Rechtsgebiete für die Branche zusammengestellt. Diese verfügen nicht nur über die rechtliche Expertise, sondern sind zum Teil als ehemalige Offiziere und Beamte der Europäischen Kommission auch entsprechend vernetzt.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer arbeit
Unsere Mandanten nehmen in verschiedenen Bereichen und bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen
unsere Expertise in Anspruch. Einige unserer Projekte können Sie nachstehend entdecken:
Stadt Köln | 3. Baustufe
Bundesministerium
öffentlich-rechtlichen,
EU-beihilferechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, vergaberechtlichen und arbeitsrechtlichen Implikationen einer Ausgründung der IT-Einheit eines Bundesministeriums in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, ein Bundesamt oder in eine GmbH