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EXPERTISE

  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht

VITA

Lucie Ludwig studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne und schloss hierbei den deutsch-französischen Studiengang mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) und der Maîtrise en droit ab. Bereits im Jahr 2017 verstärkte sie das Marken- und Wettbewerbsrechts-Team bei CBH als Wissenschaftliche Mitarbeiterin.Ihr Referendariat absolvierte Lucie Ludwig am Landgericht Bonn mit Stationen beim Auswärtigen Amt in Rio de Janeiro, am Standort Köln in einer internationalen Kanzlei, ebenfalls mit Schwerpunkt im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes sowie in der Rechtsabteilung eines Unternehmens der Textilindustrie. Seit Januar 2021 ist sie als Rechtsanwältin bei CBH Rechtsanwälte im Marken- und Wettbewerbsrecht tätig.Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt insbesondere im Marken- und Kennzeichenrecht sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene sowie im Wettbewerbsrecht. Im Rahmen dessen berät sie in- und ausländische Unternehmen in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Wettbewerbs- und Markenverletzungsstreitigkeiten sowie in Markenanmelde- und Löschungsverfahren.

Publikationen

I. Aufsätze

  • Instrumente zum Schutz der Gestaltung von Webseiten – kann gegen Nachahmung verteidigt werden? IPRB 2021, 138, 142

II. Entscheidungskommentierungen

  • BGH „Drittauskunft gegen Google“ (I ZR 121/21) Kommentierung, IP-Kompakt 11/2022
  • BGH „7x mehr“ (I ZR 93/21), Kommentierung, IP- Kompakt 10/2022
  • EuGH „Feta III“ (C‑159/20) Kommentierung, IP-Kompakt 09/2022
  • EuGH „HEITEC II“ (C‑466/20) Kommentierung, IP-Kompakt 08/2022
  • BPatG „Schulkreide“ (25 W (pat) 19/21) Kommentierung, IP-Kompakt 07/2022
  • BPatG „CAMBON“ (26 W (pat) 67/20) Kommentierung, IP-Kompakt 06/2022
  • EuG „PIANEGONDA“ (T-329/20) Kommentierung, IP-Kompakt 03/2022
  • EuG „Haarklemmen“ (T 823/19,) Kommentierung, IP-Kompakt 02/2022
  • BGH „Hohenloher Landschwein“ (I ZR 163/19), Kommentierung, IP-Kompakt 11/2021
  • OLG Frankfurt a.M., „Harley-Davidson Vertragshändler“ (6 U 102/20), Kommentierung, IP-Kompakt 10/2021
  • OLG Hamm „Unionsmarkenstreitsachen“ (4 U 23/21), Kommentierung, IP-Kompakt 08/2021
  • OLG Frankfurt a.M. „Teddykopf“ (6 W 34/21), Kommentierung, IP-Kompakt 07/2021
  • OLG Frankfurt „ALFALIQUID“ (6 U 17/20), IP-Kompakt 06/2021
  • OLG München „Ein Herz für Tiere“ (29 U 1202/20), IP-Kompakt 05/2021

News

BGH – Pierre Cardin besteht auf Urteilsbekanntmachung

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Der BGH entschied mit Urteil vom 22.02.2024, Az. I ZR 217/22, dass für einen Anspruch auf Urteilsbekanntmachung gem. § 19c MarkenG das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Anspruchstellers im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bejaht werden muss.

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Tesla-Werbung „CO²-Emissionen mit 0 g/km“ laut LG Berlin zulässig

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Das Landgericht Berlin entschied, dass die Angabe „CO²-Emissionen mit 0 g/km“ bei einem Tesla-Elektrofahrzeug wettbewerbsrechtlich zulässig sei. Weitere Informationen zur Umweltbilanz des Unternehmens Tesla, zum Verkauf von nicht benötigten Emissionszertifikaten durch das Unternehmen sowie ggf. weitere anfallende Emissionen wie beispielsweise bei der Erzeugung des durch das Auto benötigten Stroms seien irrelevant (LG Berlin Urteil vom 21.03.2023 – 52 O 242/22).

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Batman-Logo bleibt weiterhin als Marke geschützt

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Ein italienisches Textilunternehmen reichte einen Löschungsantrag gegen das als Marke geschützte ikonische Batman-Logo des US-Verlags DC Comics ein. Mit der Argumentation der fehlenden Unterscheidungskraft der bekannten Fledermausmarke hatte das italienische Unternehmen vor dem Gericht der Europäischen Union erster Instanz keinen Erfolg (EuG, Urt. v. 07.06.2023, Az. T‑735/21).

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WEITERE NEWS ANZEIGEN

Geschützte Ursprungsbezeichnung „Champagne“ – Champagner für alle (Instanzen)

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Das Luxusgetränk aus der französischen Region Champagne beschäftigt des Öfteren die Gerichte. Nun legte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 09.09.2021 – C-783/19 – den nationalen Gerichten nahe, dass das Zeichen „Champanillo“ eine widerrechtliche Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung „Champagne“ darstelle.

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