Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)
Der BGH entschied mit Urteil vom 22.02.2024, Az. I ZR 217/22, dass für einen Anspruch auf Urteilsbekanntmachung gem. § 19c MarkenG das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Anspruchstellers im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bejaht werden muss.
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