Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 09.08.2024 (Aktenzeichen 315 O 9/24) entschieden, dass eine Kreuzfahrtreederei nicht mit der Aussage „dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (net-zero)“ werben darf, da diese den angesprochenen Verkehr in die Irre führe und daher wettbewerbswidrig sei.
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