Neues aus dem Gesetzgebungsverfahren zu weiterer EU-Richtlinie im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation: Der Rat der EU hat nun am 17.06.2024 einen modifizierten Entwurf für die Green Claims-Richtlinie als Verhandlungsposition für den folgenden Trilog mit dem EU-Parlament vorgestellt.
Worum geht es?
Der „Green Claims“-Richtlinienentwurf der EU-Kommission soll Unternehmen verpflichten, ihre Nachhaltigkeitsbehauptungen unabhängig zu verifizieren und wissenschaftlich zu belegen. Die Green Claims-Richtlinie ist Teil eines Gesetzgebungspakets der EU-Kommission im Rahmen des „Green Deals“ der EU, das dazu beitragen soll, eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige EU-Wirtschaft zu schaffen, die bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Die „Empowering Consumers“-Richtlinie, die am 27.03.2024 wirksam geworden ist und bis zum 27.03.2026 in Deutschland gesetzlich umgesetzt werden muss, wird bereits zu strengeren Regeln hinsichtlich umweltbezogener Werbung führen (vgl. Beitrag hierzu).
Inhalt des Richtlinienentwurfs
Die Green Claims-Richtlinie wird die Anforderungen an Werbung mit Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsaussagen in der EU weiter verschärfen. Nach dem Entwurf sollen Umweltaussagen von Unternehmen, nämlich Aussagen in Textform sowie in Form von Umweltzeichen, vorab durch entsprechend akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen überprüft werden. Die Werbung mit diesen Umweltaussagen dürfte nach diesem Richtlinienentwurf nur nach Erteilung einer entsprechenden Konformitätsbescheinigung nach außen kommuniziert werden. Der EU-Rat möchte dieses vielfach kritisierte, aufwendige Verfahren nun wohl etwas abschwächen, indem für manche Umweltaussagen in einem neuen Artikel 3a eine vereinfachtes Verfahren vorgesehen wird, in dem nur Technische Dokumentationen vorgelegt werden müssen.
Auch in Bezug auf Umweltaussagen, die sich auf Emissionskompensation beziehen, reagiert der EU-Rat auf Kritik und präsentiert neue Regelungen im Richtlinienentwurf, die Umweltaussagen in Bezug auf Kompensationsmaßnahmen mit Emissionszertifikaten zumindest unter engen Voraussetzungen möglich machen sollen.
Ursprünglich sollte die Richtlinie nicht für Kleinstunternehmen mit weniger als 2 Mio. Euro Umsatz und weniger als zehn Angestellten gelten. Nach der Position des Rates fällt dies nun allerdings weg – diese Kleinstunternehmen erhalten lediglich eine 14-monatige Karenzfrist. Dafür werden durch den Rat mehrere neue Hilfsmaßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen vorgesehen wie beispielsweise das Angebot von finanzieller Unterstützung, Training sowie Richtlinien zur Umsetzung.
Ausblick
Über diesen Text als Grundlage sowie als allgemeine Ausrichtung des Rates der EU wird nun gemeinsam mit dem EU-Parlament verhandelt. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in der neuen Legislaturperiode beginnen. Die Green Claims-Richtlinie wurde und wird ganz erheblich kritisiert, da bereits durch das Ex-ante-Zertifizierungserfordernis jeder Umweltaussage die Wirtschaft mit einem ganz erheblichen administrativen und damit auch finanziellen Aufwand belastet wird. Auch die nun vorgenommenen minimalen Abschwächungen durch den Rat werden hieran nichts ändern.
