Jens Kunzmann
In seinem Urteil vom 03.03.2022 (6 U 172/20) stellt das OLG Frankfurt fest, dass eine Vereinbarung über Arbeitnehmererfindervergütung gemäß § 23 ArbEG nichtig sein kann, wenn die vereinbarte Vergütung wesentlich höher ist als die gesetzlich geschuldete.
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