Marcel Triebels
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 9 VR 3.26) entschieden, dass Grundstückseigentümer durch die Behörde angeordnete Vorarbeiten im Sinne von § 44 EnWG für den Ausbau von Höchstspannungsleitungen dulden müssen. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Reichweite von § 44 EnWG im Kontext eines Netzausbauprojekts („Rhein-Main-Link“).
weiterlesen