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Der Tod des Einwurf-Einschreibens

Friederike Schmidt

Anfang Mai hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass es beim Zugang von Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis gibt. Das bedeutet, dass beim Einwurf-Einschreiben der Zugang nicht bewiesen werden kann und diese deshalb nicht für die Zustellung von wichtigen Dokumenten wie Kündigungen, Abmahnungen oder - wie im entschiedenen Fall - Einladungen zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) taugen.

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Ferienwohnnutzung nicht von „Wohnhaus“-Genehmigung gedeckt

Friederike Vollmer

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit Beschluss vom 4. März 2026 (Az. 1 LA 64/25) den Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt und klargestellt, dass eine Genehmigung als „Wohnhaus“ grundsätzlich Dauerwohnen umfasst und im zugrundeliegenden Fall keine konkreten Anhaltspunkte für eine mit umfasste Feriennutzung vorlagen.

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Online-Rechnungen im Kundenportal als unzulässige Zugangsfiktion – Grenzen der Digitalisierung von Abrechnungsprozessen

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Das OLG Koblenz hat eine Regelung, nach welcher Rechnungen in einem Online-Kundenportal bereitgestellt und mit deren „Zugang“ fällig werden, als unzulässige Zugangsfiktion und intransparent eingestuft. Auch wenn die Entscheidung im B2C-Kontext ergangen ist, dürfte der B2B-Bereich ebenfalls betroffen sein.

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CBH im Austausch mit den Betreibern und Stakeholdern kritischer Anlagen im Sektor Energie bei der Griephan-Veranstaltung „Gesamtstaatliche Vorsorge 2026 – Energiesicherheit in unsicheren Zeiten“

René Scheurell

Die weltweiten Krisen und Konflikte spitzen sich weiter zu und Vorfälle, insbesondere auch an Anlagen der kritischen Infrastruktur, die dem Sektor Energie zuzurechnen sind, steigen in Deutschland sprunghaft an. Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) soll die physische Resilienz erhöhen und einen Mindeststandard an Sicherheitsmaßnahmen etablieren.

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Neues zu Mogelpackungen & Shrinkflation – LG Bremen bestätigt Irreführung durch Milka Schokolade

Britta Iris Lissner, LL.M.

Die wohl zarteste oder doch eher teuerste Versuchung, seit es Schokolade gibt? Anfang des Jahres war die bekannte Schokolade noch von der Verbraucherzentrale Hamburg zur "Mogelpackung" des Jahres 2025 gekürt worden, nun hat das Landgericht Bremen die dünneren bzw. leichteren Schokoladetafeln des Herstellers Mondelez als relative Mogelpackungen und damit als wettbewerbswidrig eingestuft. Es hätte eines deutlichen Hinweises auf die Umstellung bedurft (LG Bremen, Urteil vom 13.05.2026 – 12 O 118/25).

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Vergabebeschleunigungsgesetz

Prof. Dr. Stefan Hertwig

CBH-Partner Prof. Dr. Stefan Hertwig analysiert in seiner Präsentation die tatsächlichen Beschleunigungswirkungen des voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft tretenden Vergabebeschleunigungsgesetzes.

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Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück – darf der Arbeitgeber das verweigern?

Kristin Zimmermann

Viele Arbeitgeber handhaben Urlaubsanträge nach festen internen Regeln. Doch pauschale Vorgaben zur Dauer von Urlaub können gegen das Bundesurlaubsgesetz verstoßen. Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat nun klargestellt: Ein Arbeitgeber kann sich nicht ohne Weiteres darauf berufen, zusammenhängend würden grundsätzlich nur zwei Wochen Urlaub bewilligt.

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CBH Live | Green Claims & Green Labels

Dr. Jan Deuster / Prof. Dr. Ingo Jung / Britta Iris Lissner, LL.M.

CBH Live | Mobilität ist unsere Veranstaltungsreihe zu aktuellen Themen der Mobilität. Wir dürfen Sie herzlich zu unserem nächsten CBH Live „Mobilität“ am 02. Juli 2026 einladen.

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BVerwG 7 C 6/24: Klimaschutzrecht mit klarer Wirkung – Ergänzung des Klimaschutzprogramms kann eingeklagt werden

Emma Keitel

Mit Urteil vom 29. Januar 2026 (Az.: 7 C 6/24) hat das Bundesverwaltungsgericht die normative Tragweite des Bundes-Klimaschutzgesetzes hervorgehoben und den Rechtsschutz in Klimaschutzangelegenheiten maßgeblich gestärkt. Die Kernaussage: Nationale Klimaziele sind nicht bloße politische Absichtserklärungen, sondern verbindliche Vorgaben und ein Klimaschutzprogramm muss geeignet sein, diese Ziele tatsächlich zu erreichen. Andernfalls kann seine Ergänzung gerichtlich verlangt werden. Die Entscheidung ist weit über den konkreten Fall hinaus relevant. Sie zeigt, wie verbindlich gesetzlich festgelegte Klimaziele in der Verwaltungspraxis zu handhaben sind, wie weit der gerichtliche Kontrollmaßstab reicht und welche Rolle Prognosen, Programminhalte und Umweltverbandsklagen künftig spielen.

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