CBH Live | Mobilität ist unsere Veranstaltungsreihe zu aktuellen Themen der Mobilität. Wir dürfen Sie herzlich zu unserem nächsten CBH Live „Mobilität“ am 02. Juli 2026 einladen.
Green Claims & Green Labels im Bereich Mobility und Daseinsvorsorge – Neuer Regelungsrahmen für Umweltaussagen, Nachhaltigkeitswerbung und grüne Gütezeichen
Klimaschutz und Nachhaltigkeit waren schon immer Teil des Selbstverständnisses der Akteure einer Verkehrs- und Antriebswende sowohl im ÖPNV als auch bei individuellen Mobilitätslösungen, wie Elektromobilität, Car- und Bikesharing, sowie im Rahmen der Sektorenkopplung. Sie sind spätestens seit der letzten PBefG-Novelle sogar gesetzlich zwingend zu beachtende Zielbestimmung spezifisch für ÖPNV-Leistungen und insofern dort bei Planung, Organisation und Betrieb zu berücksichtigen.
Gleichwohl erfährt das Werben mit Umweltschutz und Nachhaltigkeit jetzt rechtliche Grenzen: Aufgrund des „EU Green Deals“ ändern sich massiv die Rahmenbedingungen und Zulässigkeitsanforderungen für die Werbung von Unternehmen und Institutionen, die auf Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen und umweltbezogenen Aktivitäten hinweisen wollen.
Schon Ende September 2026 tritt dazu der entsprechende deutsche Gesetzesentwurf zur Anpassung des UWG hinsichtlich der Werbung mit Nachhaltigkeitsaspekten in der Verbraucherkommunikation in Kraft.
Aussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „CO2-reduziert“, „energieeffizient“ oder „grün“ erhalten ganz neue Regelungsvorgaben – anerkannte hervorragende Umweltleistungen müssen belegt sowie grüne Zertifizierungen, Gütezeichen und Nachhaltigkeitssiegel neu etabliert werden.
Die „Klimaneutral“-Entscheidung des BGH bringt von Rechtsprechungsseite ebenfalls neue Maßstäbe und Aufklärungspflichten für umweltbezogene Werbeaussagen mit sich. Wichtig für die Zulässigkeit der Werbung wird auch die Erstellung eines detaillierten und realistischen Umsetzungsplans für geplante, zukünftige Umweltleistungen.
Eine Umstellungsfrist ist zudem gesetzlich nicht vorgesehen, so dass die strengen Neuregelungen ab Ende September 2026 unmittelbar anwendbar sind. Da fast jedes Unternehmen hinsichtlich bestimmter Produkte oder Aspekte seines Geschäftsbetriebes auf besondere Nachhaltigkeitsaspekte hinweist und dieses wichtige Engagement kommunizieren will, gilt es, sich jetzt rechtzeitig auf diese wichtigen Änderungen einzustellen und die eigene Nachhaltigkeits- und Umweltwerbung „fit“ für die neuen Anforderungen zu machen.
All diese neuen Aspekte und Zusammenhänge möchten wir Ihnen in unserem nächsten CBH Live I Mobilität vorstellen und gemeinsam mit Ihnen die Grenzen für zulässige Werbung & Aussagen, weiteren Handlungsbedarf und Umsetzungsmöglichkeiten näher beleuchten.
Unsere Veranstaltung richtet sich an alle Mobilitätsdienstleister, zuständige Behörden und alle, die im Rahmen ihres Daseinsvorsorgeauftrags mit Nachhaltigkeitsaspekten werben wollen.
Als Experten stehen Ihnen Herr RA Prof. Dr. Ingo Jung sowie Frau RAin Britta Lissner aus unserem Fachbereich Geistiges Eigentum, Medien & IT Rede und Antwort.
Unser Programm
14:45 Uhr
Meet & Greet
15:00 Uhr
Begrüßung
RA Dr. Jan Deuster I Partner, CBH Rechtsanwälte
15:15 Uhr
Regelungsrahmen, Rechtsprechungswende BGH „Klimaneutral“ und Green Claims im neuen UWG
RA Prof. Dr. Ingo Jung | Partner, CBH Rechtsanwälte
RAin Britta Lissner, LL.M I Counsel, CBH Rechtsanwälte
16:00 Uhr
Kaffeepause
16:15 Uhr
Künftige Umweltleistungen und Green Labels im neuen UWG, Rechtsfolgen und Take Aways
RA Prof. Dr. Ingo Jung | Partner, CBH Rechtsanwälte
RAin Britta Lissner, LL.M I Counsel, CBH Rechtsanwälte
17:00 Uhr
Ausklang mit Kölsch auf unserer Sonnenterrasse
Wenn Sie an unserer CBH Live Veranstaltung teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis zum 22. Juni 2026 über den nachstehenden Button an:
Wir freuen uns auf Sie!


