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BGH – Burgundy Nights: Maßstäbe zur Erforderlichkeit und Höhe von Rechtsverteidigungskosten bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der BGH stellte mit Urt. v. 11.03.2026 – I ZR 186/25 klar, dass die Erstattungsfähigkeit von Verteidigungskosten nach § 97a Abs. 4 UrhG allein nach deren objektiver Erforderlichkeit zu beurteilen ist, regelmäßig auch die anwaltliche Prüfung umfasst und sich spiegelbildlich am Gegen-standswert der Abmahnung orientiert, während bei inhaltlichen Mängeln der Abmahnung differenziert zu quoteln ist.

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Restkaufpreisforderung des Bauträgers und Vorschussansprüche der Gemeinschaft

Ali Artik

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 28.04.2026 - 10 U 39/25 (nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Bauträger die restliche Vergütung auch dann verlangen kann, wenn das Gemeinschaftseigentum noch erhebliche Mängel aufweist und deshalb nicht abnahmereif ist, sofern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (im Folgenden der Einfachheit halber: „GdWE“) die Mängelrechte wirksam an sich gezogen und den Bauträger auf Zahlung eines Kostenvorschusses in Anspruch genommen hat. In derlei Konstellationen kann sich der einzelne Erwerber nach Auffassung des Senats nicht mehr auf die fehlende Abnahmereife des Gemeinschaftseigentums berufen. An die Stelle seines Mängelbeseitigungsanspruchs tritt vielmehr der von der GdWE geltend gemachte Kostenvorschussanspruch, den der Erwerber dem Vergütungsverlangen des Bauträgers im Wege eines Zurückbehaltungsrechts entgegenhalten kann. Die Restvergütung ist daher lediglich Zug um Zug gegen Zahlung des Kostenvorschusses an die GdWE geschuldet. Die Revision hat der Senat nicht zugelassen.

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Entscheidung des Monats | VG München urteilt zum Marktzugangsregime für öffentliche Ladeinfrastruktur: Straßenrecht bleibt Leitregime – Wettbewerbslenkung nur mit Satzung – keine Privilegierung des eigenen Stadtwerks!

Dr. Jan Deuster

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum bleibt rechtlich anspruchsvoll – das zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts München (VG) gegen die Stadt München in bemerkenswerter Deutlichkeit (Urt. v. 04.02.2026 – M 28 K 23.147). Das VG ordnet das Aufstellen von Ladesäulen eindeutig dem Sondernutzungsrecht (Art. 18 BayStrWG) zu und erteilt der These einer „Zubehöreigenschaft“ eine klare Absage. Wer Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum errichten will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis, nicht aber eine Ausnahme nach § 46 StVO. Diese Aussagen werden auch bundesweit Relevanz für das Straßenrecht anderer Bundesländer haben.

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Webinar | Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur

Dr. Jan Deuster

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum bleibt rechtlich anspruchsvoll – das zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltsgerichts München (VG) gegen die Stadt München in bemerkenswerter Deutlichkeit (Urt. v. 04.02.2026 – M 28 K 23.147).

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Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung?

Friederike Schmidt

Nach 14 langen Jahren und der Beteiligung etlicher Gerichte findet der vielbeachtete Fall „Egenberger“ nun mit dem am 21. Mai 2026 ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az: 8 AZR 194/25) sein Ende. Das Gericht wies die Entschädigungsklage der konfessionslosen Bewerberin letztinstanzlich ab. Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen dürfen die Zugehörigkeit zu einer Kirche als Einstellungsvoraussetzung verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

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Textform – Signalwirkung des BGH-Urteils zum Maklerrecht auch für die Gewerberaummiete!?

Paul M. Kiss

Der BGH entwickelt allgemeine Maßstäbe zur Textform und liefert damit zugleich eine Orientierung für die Gewerberaummiete, nachdem § 578 BGB seit dem 01.01.2025 für langfristige Gewerbemietverträge die Textform eingeführt hat. Die Kernaussagen: Die Textform verlangt im Gegensatz zur Schriftform kein einheitliches Vertragsdokument. Angebot und Annahme können auf getrennten dauerhaften Datenträgern erklärt werden; ein Vertrag kann […]

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„DAS WAR ICH NICHT, DAS WAR DIE KI“

Kjell Vogelsang

Mit Urteil vom 28.05.2026 (Az.: 26 O 869/26) hat das Landgericht München I entschieden, dass ein Suchmaschinenbetreiber für die Inhalte von Ausgaben des von ihm angebotenen KI-Systems haftet.

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