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LG Köln – YouTube-Beschwerdeverfahren bei Urheberrechtsverletzung kompensiert Notwendigkeit einer formalen Abmahnung nicht

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Das LG Köln hat mit Urteil vom 22.07.2024 (Az. 14 O 192/24) entschieden, dass die Einreichung einer Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung eines Rechtsinhabers bei YouTube (sog. „Strike“) und die Reaktion darauf durch den für den Inhalt verantwortlichen YouTube-Nutzer (sog. „Counter Notification“) eine Abmahnung gem. § 97a Abs. 1 UrhG grundsätzlich nicht entbehrlich macht und dieser grundsätzlich nicht gleichstehe.

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BGH – Namentliche Benennung des Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der BGH hat mit Urteil vom 14.05.2024 (Az. VI ZR 370/22) entschieden, dass bei der Mitteilung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten die Nennung des Namens nicht zwingend ist. Entscheidend und zugleich ausreichend für den Betroffenen sei die Mitteilung der Informationen, die für die Erreichbarkeit der zuständigen Stelle erforderlich sind.

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Voller Kostenvorschuss trotz Mangelbeseitigung des Bauträgers – OLG Köln zur aufgedrängten Mangelbeseitigung nach Fristablauf

Dr. Anna Fischbach

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 19.06.2024 (11 U 73/23) zugunsten des Erwerbers einer Eigentumswohnung entschieden und ihm gegen den Bauträger den vollen Kostenvorschuss für die Mangelbeseitigungskosten zugesprochen; dies obwohl der Bauträger nach Fristablauf (ohne Zustimmung des Auftraggebers) Mängel beseitigt hat.

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BGH zum Offenbarungsgehalt einer Entgegenhaltung

Niklas Kinting

Mit Urteil vom 23.04.2024 (X ZR 42/22) bestätigt der BGH seine Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit des technischen Sinngehalts bei Prüfung des Offenbarungsgehalts eines technischen Gesichtspunkts einer Entgegenhaltung

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Ausgeliefert ohne Auslieferungsbeleg

Kristin Zimmermann

Arbeitgeber, die ein Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben versenden, müssen sowohl den Ein- als auch den Auslieferungsbeleg präsentieren können, damit sie überhaupt in den Genuss des Beweises des ersten Anscheins bzgl. eines Zugangs kommen können - so entschied jüngst das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (Urt. v.12.12.2023 – 15 Sa 20/23).

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Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur: Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung

Pauline Zittel, LL.M.

Mit Urteil vom 22.06.2023 (Az. 7 A 9.22) hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit grundlegenden Rechtsfragen des noch jungen LNG-Beschleunigungsgesetzes auseinandergesetzt und damit einen Grundstein für zahlreiche folgende Entscheidungen gelegt, die sich um den vorangetriebenen Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur drehen.

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BGH zum Zurechnungszusammenhang zwischen Patentverletzung und Schaden

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In der Entscheidung „Verdampfungstrockneranlage“ (Urteil v. 07.05.2024 – X ZR 104/22) fasst der BGH die grundlegenden Fragen bei der Berechnung des aus einer Patentverletzung entstandenen Schadens, insbesondere unter Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips und des allgemein gültigen Prinzips des rechtmäßigen Alternativverhaltens, mit Blick auf die diesbezügliche Rechtsprechung zusammen.

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Inhouse-Schulung | Bauen im Bestand

Stefan Rappen / Christopher Küas / René Scheurell

Die Neubautätigkeit in Deutschland ist aufgrund der aktuellen Marktlage stark zurückgegangen. Doch inmitten dieser Herausforderungen eröffnen sich durch die Revitalisierung bestehender Immobilien spannende Möglichkeiten für wirtschaftlich attraktive Projekte. Wir bieten maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen zum Bauen im Bestand an, um Ihr rechtliches Know-How zu aktualisieren und zu vertiefen.

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Inhouse-Schulung | Insolvenzrecht

Johanna Gillert / Johannes Ristelhuber

In der gegenwärtigen dynamischen Wirtschaftsumgebung ist es für Unternehmen entscheidend, sich gegen finanzielle Risiken abzusichern und rechtzeitig auf Krisen reagieren zu können. Eine Insolvenz betrifft nicht nur das insolvente Unternehmen selbst, sondern auch seine Geschäftsführer, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner. Grundlegende Kenntnisse im Insolvenzrecht ermöglichen es, rechtzeitig auf finanzielle Engpässe zu reagieren, Haftungsrisiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität eines Unternehmens langfristig zu sichern.

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Restrukturierungsverfahren der VARTA AG

Johannes Ristelhuber

Am heutigen 22.07.2024 hat die VARTA AG auf ihrer Website mitgeteilt, dass sie beim Amtsgericht Stuttgart die Durchführung eines StaRUG-Verfahrens angezeigt hat. Bereits gestern ist dies vom Unternehmen angekündigt worden.

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