Franziska Anneken
Das Bundespatentgericht hat sich mit der Frage befasst, ob eine nicht der Bestimmung des § 6 Abs. 5 Satz 6 PatV entsprechende Schriftgröße der Patentanmeldeunterlagen eine Zurückweisung der Anmeldung (§ 42 Abs. 1 und 3 PatG) rechtfertigen kann (BPatG, Beschl. v. 18.11.2024, Az. 19 W (pat) 23/24 – Schalteinrichtung).
weiterlesen