Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass eine Bewerbung von Tiefkühlhähnchen als „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“ irreführend sein kann, wenn der Verkaufsort weit vom tatsächlichen Hof bzw. der Produktionsstätte entfernt liegt (Beschluss vom 28.2.2023 – 6 U 125/22).
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