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Arbeitsunfall: Sturz auf nassem Boden beim Kaffeeholen

Friederike Schmidt

Ein Unfall kann auch bei einer privaten Verrichtung wie dem Kaffeeholen einen Arbeitsunfall darstellen, wenn sich dabei eine besondere betriebliche Gefahr verwirklicht, der der Beschäftigte durch die Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt ist. Kaffeeholen an sich, so stellt das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 24.09.2025 – B 2 U 11/23 R) klar, fällt zunächst einmal nicht unter den Schutz der Unfallversicherung, weil Kaffee (obwohl das aus der Laiensphäre wenig nachvollziehbar scheint) anders als Essen und Trinken während der Arbeitszeit, nicht die Arbeitsfähigkeit des Versicherten erhalten soll.

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Defence Properties – Die „Zeitenwende“ in der Sicherheit hat eine neue Assetklasse in der Immobilienwirtschaft entstehen lassen

René Scheurell

Die aktuellen Kriege im Iran und der Ukraine zeigen eindrucksvoll, dass die weltpolitische Sicherheitsordnung starken Umbrüchen unterworfen ist. Gleichzeitig ist nicht klar, wie zuverlässig im Ernstfall hergebrachte Sicherheitsgarantien und Verteidigungsstrukturen noch funktionieren. All dies führt zu der Erkenntnis, dass Deutschland und Europa mehr Verantwortung für die eigene Verteidigungsfähigkeit übernehmen müssen. In Deutschland hat dies zur Forderung des Verteidigungsministers geführt, dass Deutschland möglichst schnell kriegstüchtig werden müsse. Der aktuelle Bundeskanzler hat das Ziel formuliert, dass die Bundeswehr zur konventionell stärksten Armee Europas werden müsse. Sollen diese Ziele tatsächlich erreicht werden, entstehen enorme Bedarfe nicht nur in der klassischen Verteidigungsindustrie, sondern auch in der zivilen Wirtschaft, die einerseits die Bedarfe abdecken muss und andererseits bei allen Maßnahmen den Aspekt der Resilienz, insbesondere im Kriegs- und Krisenfall, berücksichtigen muss.

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OVG NRW: Fremdnützige Überplanung privater Grundstücke unterliegt besonders hohen Abwägungsanforderungen (Urteil vom 10. März 2026, Az.: 2 D 191/23.NE)

Yannick Joel Leber

Gemeinden können in Ausübung ihres Planungsermessens durch die Aufstellung von Bebauungsplänen private Nutzungsmöglichkeiten einschränken oder aufheben. Dies setzt allerdings voraus, dass hinreichend gewichtige, städtebaulich beachtliche Allgemeinbelange bestehen. Diese Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken. Demnach sind bei einer fremdnützigen Überplanung privater Grundstücke, etwa durch eine Gemeinbedarfsfläche, an die Abwägung besonders hohe Anforderungen zu stellen, wobei insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – unter Einschluss einer plausiblen Bewertung weniger belastender Alternativen – Geltung zu verschaffen ist. Dies verdeutlicht einmal mehr die folgende Normenkontrollentscheidung des OVG Münster.

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2. Fachtagung „Sicherheit der kritischen Infrastruktur“

Johannes Ristelhuber / René Scheurell

Das KRITIS-Dachgesetz ist verabschiedet: Nach dem Beschluss des Bundestags am 29.01.2026 und der Zustimmung des Bundesrats am 06.03.2026 ist das Gesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zu physischen Sicherheitsmaßnahmen, Risikoanalysen und Meldungen von Störungen.

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Massenentlassungsanzeige: Fehler haben weiterhin erhebliche Auswirkungen

Stephan Hinseln

Der erhoffte Rechtsprechungswandel für das Ausbleiben von Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern in der Massenentlassungsanzeige, der durch den sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts forciert wurde, bleibt nunmehr nach den Entscheidungen des BAG (v. 01.04.2026 – 6 AZR 157/22; 6 AZR 152/22) leider endgültig aus.

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BGH – Google-Ads

Steffen Weinberg, LL.M.

Der BGH äußert sich in seiner Entscheidung vom 11.03.2026 – I ZR 28/25 – zur Zurechnung gemäß § 8 Abs. 2 UWG und der Reichweite dieser Vorschrift.

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