Sebastian Wiesenthal
Mit Urteil vom 15.07.2026 (Az.: 11 U 47/24) hat das OLG Köln mehrere für die Baupraxis bedeutsame Grundsätze zur Haftung bei Aushub- und Unterfangungsarbeiten herausgearbeitet. Die Entscheidung betrifft die Verantwortung von Tiefbauunternehmen, die Anforderungen an wirksame Bedenkenhinweise sowie die persönliche Haftung bauleitend tätiger Personen. Darüber hinaus enthält das Urteil Aussagen zur Haftungsverteilung und zur Verjährung von Ausgleichsansprüchen zwischen mehreren Beteiligten.
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