Stephan Hinseln
Wer auf Firmenkosten für eine Fortbildung angemeldet ist und diese für eine private Verabredung schwänzt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Das kann auch Betriebsratsvorsitzende treffen – auch wenn die Hürden für eine Kündigung hier höher sind (LAG Niedersachsen, Beschluss v. 28.02.2024 – 13 TaBV 40/23).
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