Kristin Zimmermann
Ein Arbeitszeugnis ist häufig Bestandteil eines gerichtlichen Vergleichs. Nicht selten vereinbaren die Parteien dabei, dass der Arbeitnehmer einen Zeugnisentwurf vorlegt, von dem der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf. Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt: Eine solche Regelung ist grundsätzlich vollstreckbar.
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