Mit Beschluss vom 7. Juli 2026 (Az. 9 VR 13.26 | 9 A 38.26) hat das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren den Vollzug des zweiten Teilplanfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt und damit die Bauarbeiten für die Erdkabelverbindung zwischen Voerde und Rheinberg (ENLAG 14) freigegeben.
Gegenstand des Verfahrens war der zweite Teilplanfeststellungsbeschluss für einen überwiegend als Erdkabel ausgeführten Abschnitt des Vorhabens „Niederrhein – Wesel – Osterath“. Der Betreiber eines Wasserwerks hatte den Planfeststellungsbeschluss mit einer Klage sowie einem Eilantrag angegriffen. Das Bundesverwaltungsgericht ist für das Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständig.
Die Klägerin beanstandete insbesondere die Variantenprüfung der Bezirksregierung Düsseldorf unter artenschutzrechtlichen sowie methodischen Gesichtspunkten. Darüber hinaus rügte sie das wasserrechtliche Zulassungsregime. Im Kern verfolgte sie das Ziel, die Verlegung des Erdkabels innerhalb der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebiets Löhnen aufgrund der aus ihrer Sicht besonderen Sensibilität dieses Bereichs zu verhindern.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Bauarbeiten zunächst durch eine Zwischenverfügung insoweit vorläufig ausgesetzt hatte, als Arbeiten innerhalb der Wasserschutzzone III mit möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser betroffen waren, setzte es sich im Eilbeschluss umfassend mit den Einwendungen der Klägerin auseinander. Im Ergebnis bestätigte das Gericht die Zulassungsentscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf und gab die Umsetzung des Vorhabens frei.
CBH Rechtsanwälte haben das Verfahren begleitet.
Beratungsteam: Dr. Tassilo Schiffer, Franziska Anneken, Friederike Vollmer, Dr. Jörg Frederik Ferreau und Yannick Leber
