Der BGH hat mit Urteil vom 27.02.2018 – XI ZR 160/17 klargestellt, das dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Exemplar seiner Vertragserklärung muss nicht von ihm unterzeichnet oder mit dem Abbild seiner Unterschrift versehen sein. Ausgangslage Im Zusammenhang mit dem Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen mussten sich die Instanzgerichte zuletzt vermehrt mit der Frage befassen, ob die Widerrufsfrist […]