Mit Beschluss vom 11.07.2017 – XI ZR 366/16 - hat der BGH die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.07.2016 – 13 U 104/15 - zurückgewiesen. Dabei betonte der BGH, dass die Revision keine Aussicht auf Erfolg habe, da das Berufungsgericht bei der Subsumtion unter § 242 BGB die konkreten Umstände des Einzelfalls hinreichend in den Blick nahm.
weiterlesen