Mit Urteil vom 23. Januar 2018 hat der BGH zum „alten“ Eigenkapitalersatzrecht entschieden, dass es für die Umqualifizierung einer Gesellschafterhilfe in eine eigenkapitalersetzende Leistung wegen einer Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft nicht darauf ankommt, ob zusätzlicher Kreditbedarf der Gesellschaft bestand, um den Geschäftsbetrieb fortführen bzw. wiederaufnehmen zu können, sondern darauf, ob die Gesellschaft sich den bereits vom […]