Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, auch im E-Commerce! So lässt sich das Urteil des EuGH vom 12.10.2017 (RS C 289/16) zusammenfassen. Der EuGH entschied auf eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs: Auch Onlinehändler, die Bioerzeugnisse an Endverbraucher vertreiben, müssen sich dem für diese Erzeugnisse vorgeschriebenen Kontrollsystem unterwerfen.
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