Andrea Heuser
Aufgrund der staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, hier insbesondere die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und das Kontaktverbot, ist die Abhaltung von Mitgliederversammlungen von Vereinen und Stiftungen derzeit nicht möglich. Viele Satzungen sehen aber bspw. ein automatisches Ende der Vorstandsbestellung durch Zeitablauf vor. Der Verein bzw. die Stiftung drohen hierdurch handlungsunfähig zu werden. Insbesondere für den Verein bestehen daneben auch andere Maßnahmen, die der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung bedürfen.
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