Mit dem Schadenersatzanspruch der KG gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wird kein Anspruch gegen einen Mitgesellschafter geltend gemacht, sondern gegen einen Nichtgesellschafter. Die Prozessführungsbefugnis kann deswegen auch nicht auf eine actio pro socio gestützt werden (BGH, Urteil vom 19.12.2017, Az. II ZR 255/17). Der Fall Die Kläger sind Erben der 2006 verstorbenen Erblasserin. Diese war […]