Geldwäschetagung für Immobilienmakler am 04.11.2019

Immobilienmarkt: Paradies für Geldwäscher? - Neue Pflichten für Mietmakler

Am 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht. Künftig gehören auch Immobilienmakler, die Miet- und Pachtverträge vermitteln, zum Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten. Die Integration der geldwäscherechtlichen Vorgaben in die Arbeitsabläufe des Immobilienmaklers ist ein Projekt, das Zeit erfordert und frühzeitig angegangen werden sollte. Wir laden Sie daher herzlich ein, die Fragen rund um die Herausforderungen und Lösungen zur Implementierung der geldwäscherechtlichen Vorgaben im Immobiliensektor mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Maik Kirchner, CBH Rechtsanwälte und Frau Rechtsanwältin Stephanie Kappen, Bette Westenberger Brink zu diskutieren, und zwar im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung am 04.11.2019 von 10.00 bis 15.00 Uhr in Köln.

Die Tagung ist für Sie kostenfrei und findet im Hotel Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln, statt. Um 12:30 Uhr ist ein gemeinsames Mittagessen geplant, das ebenfalls im genannten Hotel ausgerichtet wird. Hieran anschließend werden Gesprächsrunden stattfinden, in denen die drängendsten Fragen geklärt werden können. Wir freuen uns auf Ihre Antwort bis zum 28.10.2019 per E-Mail an teambeige@cbh.de oder per Fax an +49 221 95190-71.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden hier.

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Dr. Maik Kirchner

Dr. Maik Kirchner

T: +49 221 95 190-81
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