Bogdan Wilhelm
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bringt wichtige Neuerungen für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen digital anbieten – sei es als Onlineshop, Softwareanbieter, Plattformbetreiber oder App-Entwickler. Ziel des Gesetzes ist, Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Was bisher vielfach freiwillig war, wird von nun an zur Pflicht: Barrierefreiheit muss bei der Entwicklung und Bereitstellung digitaler Produkte und Services mitgedacht werden.
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