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Unternehmen & Finanzen

NEWS ALERT: Das MoPeG aus Sicht der Banken&Sparkassen!

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Am 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Ein wenig mehr als vier Monate Zeit ist mithin noch, sich vorzubereiten! Auch für Banken und Sparkassen bringt das Gesetz neue Anforderungen mit sich!

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NEWS ALERT: MoPeG, die Zweite!

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Am 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Fünf Monate Zeit ist mithin noch! Gerade genug, um den Gesellschaftsvertrag mal aus der Schublade zu holen, abzustauben und zu überprüfen, ob Anpassungsbedarf besteht. Und wann ist die GbR jetzt umwandlungsfähig?

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Sicherung von Geldautomaten gegen Sprengung – wichtig ist ein rechtssicherer Umgang mit beabsichtigten Maßnahmen

Paul H. Assies / René Scheurell

Insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahl der Geldautomatensprengungen hoch. Professionell organisierte Tätergruppen kommen häufig aus dem Ausland, um Taten zu verüben und sogleich wieder über Autobahnen das Land zu verlassen. Die Aufdeckungsquote ist vergleichsweise gering. Bevorzugtes Tatgebiet ist Deutschland deshalb, weil Geldautomaten hier weniger effizient als in anderen Ländern gesichert sind, die Bargeldzahlung […]

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Finanzaufsichtsrechtliche Risiken für Unternehmen der Realwirtschaft

Dr. Maik Kirchner

In diesem Beitragsblog sollen Unternehmen der Realwirtschaft künftig dafür sensibilisiert werden, welche finanzaufsichtsrechtlichen Risiken bei zunächst unverfänglich erscheinenden Nebendienstleistungen zum eigentlichen Standardgeschäft drohen und wie diese rechtskonform umschifft werden können.

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Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs bei der Anfechtung der Rückzahlung eines Darlehens oder einer darlehensgleichen Forderung eines Gesellschafters

Johanna Gillert

Der BGH hat mit Urteil vom 20. April 2023 (Az. IX ZR 44/22) entschieden, dass es für die Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs von Minderheitsgesellschaftern einer GmbH allein darauf ankommt, ob die Voraussetzungen nach § 39 Abs. 5 InsO im relevanten Anfechtungszeitraum vorlagen.

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Geschäftsführung der Kommanditisten-GmbH haftet gegenüber Kommanditgesellschaft im Falle der sorgfaltswidrigen Geschäftsführung

Der BGH hat bereits entschieden, dass die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG gegenüber der Kommanditgesellschaft im Falle sorgfaltswidriger Geschäftsführung haftet. Diese Rechtsprechung hat der BGH nun mit Urteil vom 14.03.2023, Az. II ZR 162/21, auch auf eine Kommanditisten-GmbH, welcher die Geschäftsführung oblag, erweitert. Begründet hat der BGH dies richtigerweise damit, dass der Schutzbereich des zwischen der Komplementär-GmbH - und nun auch der Kommanditisten-GmbH - und ihrer Geschäftsführung bestehenden Organ- und Anstellungsverhältnisses als sog. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sich auch auf die Kommanditgesellschaft erstreckt. Damit hatte die Kommanditgesellschaft einen eigenen Anspruch gegen die Geschäftsführung.

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Kein Schutz des gutgläubigen Dividendenempfängers vor Insolvenzanfechtung

Bislang war unklar, ob die Insolvenzanfechtung aufgrund des Gutglaubensschutzes der Aktionäre nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG die Rückgewähr von empfangenen Dividenden ausschließt. Der BGH hat nun mit Urteil vom 14.03.2023, Az. IX ZR 121/22, Klarheit geschaffen und klargestellt, dass eine Insolvenzanfechtung und Rückforderung der Dividende nicht ausgeschlossen ist, wenn der Aktionär gutgläubig war.

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