Neues zur gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG)
Die gemeinnützige Aktiengesellschaft ist aufgrund ihres steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit ein Akteur in der Zivilgesellschaft. Dass dabei die Rechtsform der Aktiengesellschaft den Status der Gemeinnützigkeit erlangen und so als Akteur im sog. Dritten Sektor auftreten kann, ist nicht selbstverständlich. So wird – im europäischen Vergleich – in Frankreich, Schweden und Spanien die Rechtsform der Aktiengesellschaft als ausschließlich gewinnorientiert interpretiert und ausgestaltet mit der Rechtsfolge, dass der Status der Gemeinnützigkeit in diesen Ländern nicht erlangt werden kann.
Die Anzahl der gemeinnützigen Aktiengesellschaften ist – befördert durch Reformen des Aktienrechts und damit verbundene Entbürokratisierungen – tendenziell steigend. So wurde z. B. im Februar 2024 in der Presse berichtet, dass im Gesundheitssektor eines der großen christlich-katholischen Sozialunternehmen Deutschlands und Krankenhausbetreiber den Rechtsformwechsel von einer gemeinnützigen (gGmbH) zur gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG) vollzogen hat.
CBH-Partner Dr. Thomas Ritter, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, ist Co-Autor in Schaub/Schüppen, Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht. Das Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht ist gerade am 28. Juni 2024 in 4. Auflage neu erschienen. CBH-Partner Dr. Thomas Ritter hat darin insbesondere auch das Kapitel „Die Aktiengesellschaft als gemeinnütziges Unternehmen“ geschrieben und die für die Gründung oder Umwandlung einer gAG relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt.