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Bau & Immobilien

Verkehrsrechtliche Anordnung von Fahrradstraßen – (K)eine politische Maßnahme

Die verkehrsrechtliche Anordnung von Fahrradstraßen erfreut sich innerhalb der kommunalen Verkehrswegegestaltung seit geraumer Zeit zunehmender Beliebtheit. Leitendes Ziel der Anordnungen ist dabei nicht selten der politisch motivierte Wille zur umweltbegünstigenden Beruhigung der Straßen unter „Verdrängung“ des Kfz-Verkehrs, besonders in Innenstädten.

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OLG Düsseldorf zur Bemessung des Vorschussanspruchs bei Streit über die Mängelbseitigungsmethode

Viktoria Rother

Das OLG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 13.01.2023 (Az.: 22 U 300/21) mit einer Konstellation befasst, in der die Auftraggeberin Vorschussansprüche aufgrund mangelhafter Werkleistungen gegenüber der Auftragnehmerin geltend gemacht hat. Über die Frage, ob der Vorschuss nach einer günstigeren oder teureren Mängelbeseitigungsmethode zu bemessen ist, befanden sich die Parteien im Streit.

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Keine Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers

Viktoria Rother

Das KG Berlin hat in seinem Urteil vom 25.02.2022 (Az. 21 U 1099/20) entschieden, dass eine Unzumutbarkeit der Nacherfüllung durch den Auftragnehmer insbesondere dann anzunehmen ist, wenn in ungewöhnlicher Häufigkeit gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen wurde, die Verstöße zu gravierenden Mängeln geführt haben und der Auftraggeber deshalb das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers endgültig verloren hat. In dem zu entscheidenden Fall war es dem Auftraggeber daher möglich, auch ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung einen Kostenvorschuss zur Durchführung einer Ersatzvornahme geltend zu machen.

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Vertrag über Elektroarbeiten ist Bauvertrag gemäß § 650a BGB

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat sich in einer praxisrelevanten Entscheidung (Beschluss vom 21.03.2022 – Az.: 102 AR 196/21) mit den Anforderungen an eine Einordnung von Elektroarbeiten als Bauvertrag im Sinne von § 650a BGB befasst. Im Rahmen einer wertenden Betrachtung hat es das Vorliegen eines Bauvertrags bejaht.

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Keine Rechtsberatung durch den Architekten!

Dr. Carolin Dahmen

Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 30.09.2022, Az. 10 U 12/22 (nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Bauherr von seinem Architekten, der mit den Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragt ist, keine umfassende juristische Beratung zu Vertragsklauseln erwarten kann. Das OLG Stuttgart stellt heraus, dass sich die Verpflichtung des Architekten auf die Anwendung der Grundzüge des Rechts unter Berücksichtigung der gängigen Rechtsprechung beschränkt.

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Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit nur bei schlüssiger Darlegung des zu sichernden Vergütungsanspruchs

Viktoria Rother

Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 26.04.2022 (Az. 28 U 3880/21) entschieden, dass eine nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Rechnung nicht geeignet ist, den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers schlüssig darzulegen. Damit kann der Auftragnehmer keine Sicherheit für einen die Auftragssumme übersteigenden nicht vereinbarten Vergütungsanspruch verlangen.

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Haftung des Architekten bei fehlerhafter Beratung zur Bauüberwachung von Bewehrungsarbeiten

Das OLG Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 24.03.2022 – Az. 14 U 50/17) die weitreichenden Leistungspflichten des mit der Objektplanung beauftragten Architekten hervorgehoben. Dieser sei zur Prüfung verpflichtet, ob schadensträchtige Bauarbeiten (hier: Bewehrungsarbeiten) durch einen Sonderfachmann überwacht werden. Fehlt es an einer entsprechenden Bauüberwachung und weist der Architekt den Bauherrn nicht auf die Notwendigkeit hin, steht der Architekt in der Haftung, so das OLG Oldenburg.

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NRW: Status quo im Kontext der Verabschiedung von Rechtsverordnungen für den angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB sowie § 250 BauGB

Yannick Joel Leber

Dem Vorbild anderer Bundesländer folgend, plant und realisiert nunmehr auch Nordrhein-Westfalen die Verabschiedung einer Rechtsverordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die einzelnen hieraus resultierenden Rechtsfolgen sind insbesondere für Projektentwickler von gesteigertem Interesse.

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Verpflichtung zur Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde stellt eine Holschuld dar

Dr. Carolin Dahmen

Das OLG Frankfurt stellte mit Beschluss vom 30.05.2022 (Az. 22 W 22/22) klar, dass es sich bei der Verpflichtung zur Herausgabe einer Bankbürgschaft um eine Holschuld handelt. Hat der Auftraggeber zur Absicherung von Vergütungsansprüchen eine Bankbürgschaft an den Auftragnehmer übergeben, muss er diese nach Erfüllung aller Vergütungsansprüche abholen.

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