PlanAI – Ausgabe 04.25: Prima! Die KI macht meine Arbeit – und jetzt?

Mit den Ausgaben 02.25 und 03.25 haben wir mit PlanAI-Prompts vorgestellt, mit denen alle, die im Planungs- oder Bauprozess mit rechtlichen Anforderungen konfrontiert sind, Schreiben erstellen können.

Wichtig dabei: Die Vorbereitung von Rechtsdokumenten für Dritte (Architekt oder Projektsteuerer für seinen Bauherrn) ist eine Rechtsdienstdienstleistung, die nach § 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) erlaubt sein muss. Dazu hat der BGH (BGH, Urteil vom 09.11.2023 – VII ZR 190/22; siehe auch: OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2023 – 21 U 69/21; OLG München, Beschluss vom 08.12.2023 – 28 U 3311/23 Bau) darauf hingewiesen, dass § 5 Abs. 1 RDG Rechtsdienstleistungen nur im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt und das auch nur dann, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Insofern dürfte die Verwendung einer KI und unseren Prompts zur Unterstützung der täglichen Arbeit zulässig sein. Die Weitergabe von juristischem Know-How, und sei es über eine KI vermittelt, indes nicht mehr.

Soweit die Prompts beruflich bei Bauvorhaben Dritter eingesetzt werden, empfehlen wir, dies zu beachten und zudem, den Einsatz mit der Berufshaftpflichtversicherung abzuklären.

Außerdem: Der Einsatz der PlanAI-Prompts entbindet nicht davon, das Ergebnis sorgfältig zu lesen, zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Und erst recht nicht davon einzugreifen, wenn die KI den Sachverhalt nicht richtig verstanden zu haben scheint. Die Ergebnisse generativer KI erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Und natürlich ist bei der Eingabe bzw. Übermittlung von Daten nutzerseitig auf ein rechtskonformes Verhalten zu achten – dies gilt insbesondere mit Blick auf urheberrechtliche, datenschutzrechtliche und geheimnisschutzrelevante Vorgaben.

Ausblick: Ab der Ausgabe 05.25 geht es ums Geld! Wir beschäftigen uns mit Mehrkostenanzeigen und Nachträgen!

#PlanAI. Anwalt | Automatisch | Alltagstauglich.

Bitte beachte stets bei der Verwendung des Prompts:

Die Prompts unterstützen bei der täglichen Arbeit vor Ort. Bei #PlanAI geht es um einfache Fälle aus der Praxis, für die Architekten, Bauleiter und Ingenieure regelmäßig keine anwaltliche Beratung einholen würden, jedoch trotzdem gut agieren und reagieren wollen. Die Prompts helfen, Schreiben zu entwerfen, indem sie die beispielsweise VOB-Sachverhalte einordnen und nach Prüfung einen Formulierungsvorschlag machen. Natürlich entbindet das nicht davon, das Ergebnis sorgfältig zu lesen, zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Und erst recht nicht davon einzugreifen, wenn die KI den Sachverhalt nicht richtig verstanden zu haben scheint. Die Nutzung ist und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Ergebnisse generativer KI erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Es ist stets eine kritische Prüfung geboten. Und natürlich ist bei der Eingabe bzw. Übermittlung von Daten nutzerseitig auf ein rechtskonformes Verhalten zu achten – dies gilt insbesondere mit Blick auf urheberrechtliche, datenschutzrechtliche und geheimnisschutzrelevante Vorgaben.

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Dr. Markus Vogelheim

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Ali Artik

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