Cristina Duplava
Auch wenn der Auftragnehmer keine konkrete Vertragsfrist verletzt, ist eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B dennoch zulässig, wenn er einem wirksamen Abhilfeverlangen des Auftraggebers – zur Aufstockung des Personals sowie von Sachmitteln – nicht nachkommt. Dies gilt insbesondere bei einer notleidenden Bauausführung, so das OLG Naumburg (Urteil vom 04.03.2025 – 2 U 53/24).
weiterlesen