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Bau & Immobilien

Erstattung von Mehrkosten zur Fertigstellung eines Bauvorhabens nur nach (konkludenter) Kündigung des Bauvertrages!

Viktoria Rother

Will der Bauherr die Kosten einer Ersatzvornahme geltend machen, so muss er auch im Falle einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers zumindest konkludent zum Ausdruck bringen, dass er den Vertrag beenden will. Dies hat das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.12.2020 (Az. 10 U 202/20) entschieden und hiermit gleichzeitig an die Rechtsprechungsänderung des BGH angeknüpft.

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Keine Kündigung eines Bauvertrages mittels einfacher E-Mail

Das OLG München hat mit Beschluss vom 03.02.2022 (Az. 28 U 3344/21 Bau) für die seit dem 01.01.2018 gültige Rechtslage festgehalten, dass die Kündigung eines VOB/B-Vertrages per einfacher E-Mail das Schriftformerfordernis nicht wahrt und daher unwirksam ist.

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Auftraggeber muss geringfügige Schönheitsfehler hinnehmen

Dr. Carolin Dahmen

Das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 20.09.2021 – 4 U 199/20) befasste sich mit einer Konstellation, in der ein Auftraggeber nach der mangelhaften Verlegung von Fliesen in einem Teilbereich einer zu sanierenden Saunalandschaft einen Kostenvorschuss für die komplette Sanierung der Saunalandschaft verlangte, da er aufgrund der Nachbesserung optische Unterschiede zwischen den Bereichen befürchtete.

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BGH zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen infolge Verzugs

Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.05.2022 – VII ZR 149/21 entschieden, dass der Schadensersatzanspruch gem. §§ 280, 286 BGB wegen Verzugs der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren unterliegt. Dies hat in dem konkreten Fall zur Folge, dass der Bauunternehmer sich auf die Einrede der Verjährung berufen und somit nicht vom Bauherrn zur Zahlung in Anspruch genommen werden konnte.

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OLG Düsseldorf: Mängelrechte vor Abnahme?

Dr. Carolin Dahmen

Das OLG Düsseldorf hat sich in seiner aktuellen Entscheidung vom 17.06.2022 (Az. 22 U 192/21) mit der Frage befasst, ob Mängelrechte vor Abnahme eines Werkes geltend gemacht werden können.

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Bundesregierung verlängert Gültigkeit des Erlasses vom 25. März 2022 zu Preisgleitklauseln

Um die Baubranche weiterhin vor einseitig belastenden Preissteigerungen zu schützen, können weiterhin (vorerst bis zum 31. Dezember 2022) in bereits bestehenden Verträgen Preisgleitklauseln aufgenommen werden. Dies regelt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in seinem Erlass vom 22. Juni 2022, mit dem der „Vorläufererlass“ modifiziert wird.

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OLG Frankfurt zur Planungsverantwortung des Bauunternehmers

Das OLG Frankfurt hat sich mit einem Sachverhalt auseinandergesetzt, bei dem der Bauunternehmer die Ausführung von Leistungen schuldete, für die es einer detaillierten Planung bedurfte, diese jedoch weder vom Auftraggeber beigesteuert noch vom Bauunternehmer erbracht wurde. In seinem Urteil vom 11.04.2022 - 29 U 155/21 hat das OLG festgehalten, dass die Planungsverantwortung mangels entgegenstehender vertraglicher Regelungen vollumfänglich bei dem Bauunternehmer liegt und dieser sich wegen eines Baumangels nicht auf ein (Planungs-)Mitverschulden des Auftraggebers berufen kann.

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KG Berlin zu konkludent vereinbarten Zwischenterminen beim Architektenvertrag

Das KG hat sich mit einer Konstellation befasst, bei der der Auftraggeber den geschlossenen Architektenvertrag wegen nicht eingehaltener Zwischentermine aus wichtigem Grund gekündigt hatte. Die Besonderheit lag darin, dass die Zwischentermine nicht ausdrücklich vereinbart waren, sondern sich vielmehr konkludent aus den abgegebenen Erklärungen der Parteien ergaben. Das KG hat mit Urteil vom 26.04.2022 – 21 U 1030/20 – die Kündigung des Auftraggebers als berechtigt eingestuft.

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