Tobias Gabriel
Seit Veröffentlichung eines Gesetzentwurfes im Mai 2019 war es ruhig um die geplante Verschärfung des Grunderwerbsteuerrechts im Bereich der sogenannten Share Deals geworden. Nun hat die Umsetzung der Grunderwerbsteuer-Reform überraschend Fahrt aufgenommen: Am 21.04.2021 hat der Deutsche Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses des Bundestags den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung angenommen, mit dem die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Share Deals neu geregelt werden soll. Am 7. Mai 2021 hat auch der Bundesrat der Grunderwerbsteuerreform zugestimmt.
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