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Bau & Immobilien

Der BGH hat entschieden: Kein Recht zur mängelbedingten Kündigung vor Abnahme nach § 4 Abs. 7 VOB/B!

Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden, hält § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B sowie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 VOB/B bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht stand. Die Kündigungsmöglichkeit widerspricht dem gesetzlichen Leitbild und ist deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19.01.2023 (Az. VII ZR 34/20) entschieden.

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Verkehrsrechtliche Anordnung von Fahrradstraßen – (K)eine politische Maßnahme

Die verkehrsrechtliche Anordnung von Fahrradstraßen erfreut sich innerhalb der kommunalen Verkehrswegegestaltung seit geraumer Zeit zunehmender Beliebtheit. Leitendes Ziel der Anordnungen ist dabei nicht selten der politisch motivierte Wille zur umweltbegünstigenden Beruhigung der Straßen unter „Verdrängung“ des Kfz-Verkehrs, besonders in Innenstädten.

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OLG Düsseldorf zur Bemessung des Vorschussanspruchs bei Streit über die Mängelbseitigungsmethode

Viktoria Rother

Das OLG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 13.01.2023 (Az.: 22 U 300/21) mit einer Konstellation befasst, in der die Auftraggeberin Vorschussansprüche aufgrund mangelhafter Werkleistungen gegenüber der Auftragnehmerin geltend gemacht hat. Über die Frage, ob der Vorschuss nach einer günstigeren oder teureren Mängelbeseitigungsmethode zu bemessen ist, befanden sich die Parteien im Streit.

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Keine Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers

Viktoria Rother

Das KG Berlin hat in seinem Urteil vom 25.02.2022 (Az. 21 U 1099/20) entschieden, dass eine Unzumutbarkeit der Nacherfüllung durch den Auftragnehmer insbesondere dann anzunehmen ist, wenn in ungewöhnlicher Häufigkeit gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen wurde, die Verstöße zu gravierenden Mängeln geführt haben und der Auftraggeber deshalb das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers endgültig verloren hat. In dem zu entscheidenden Fall war es dem Auftraggeber daher möglich, auch ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung einen Kostenvorschuss zur Durchführung einer Ersatzvornahme geltend zu machen.

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Vertrag über Elektroarbeiten ist Bauvertrag gemäß § 650a BGB

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat sich in einer praxisrelevanten Entscheidung (Beschluss vom 21.03.2022 – Az.: 102 AR 196/21) mit den Anforderungen an eine Einordnung von Elektroarbeiten als Bauvertrag im Sinne von § 650a BGB befasst. Im Rahmen einer wertenden Betrachtung hat es das Vorliegen eines Bauvertrags bejaht.

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