Mit Beschluss vom 01.12.2015 (Verg 20/15) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass Bieter, denen das Angebot eines Erzeugnisses patentrechtlich untersagt werden kann, als nicht leistungsfähig anzusehen und daher als ungeeignet auszuschließen sind. Die Patentverletzung ist im Rahmen der Eignungswertung inzident zu prüfen.
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