Einen (Immobilien)Makler trifft grundsätzlich keine Verpflichtung, seinen Auftraggeber zu steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem vermittelten Vertrag zu beraten oder diese zu prüfen, wenn dies nicht vereinbart ist. Nur ausnahmsweise kann sich aus den Umständen des Einzelfalls etwas anderes ergeben. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 12.07.2018, Az. I ZR 152/17. Der Fall Die […]