Ist eine Mängelhaftung des Bauunternehmers wegen Vorliegens einer Schwarzgeldabrede ausgeschlossen, kann der Bauherr grundsätzlich auch nicht gegen den Architekten vorgehen, wenn dieser seine Bauaufsichtspflicht verletzt. Das hat die 18. Zivilkammer des LG Bonn in ihrem Urteil vom 08.03.2018 (AZ.: 18 O 250/13) entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall schlossen die Kläger zunächst einen Architektenvertrag mit […]