Das Oberlandesgericht Köln hat sich in seinem Urteil vom 07.06.2016, Az. 22 U 45/12, mit den möglichen Folgen unberechtigter Kürzungen von Abschlagsrechnungen auseinandergesetzt.
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Das Oberlandesgericht Köln hat sich in seinem Urteil vom 07.06.2016, Az. 22 U 45/12, mit den möglichen Folgen unberechtigter Kürzungen von Abschlagsrechnungen auseinandergesetzt.
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Nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 10.05.2016; Az. X ZR 66/15) müssen Wertungskriterien bei Vergaben im Unterschwellenbereich nur dann bekannt gegeben werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot nicht nach transparenten und willkürfreien Gesichtspunkten bestimmt werden kann.
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Anfang März wurde der Regierungsentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts in den Bundestag eingebracht (BT-DS 18/8486), siehe unseren Beitrag vom 31.05.2016. Dem nachfolgend haben sowohl der Bundesrat als auch Experten bei einer Anhörung des Rechtsausschusses am 23.06.2016 deutliche Kritik an dem Regierungsentwurf geäußert.
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Die Abnahme beim Bauträgervertrag ist für alle Beteiligten oftmals ein leidiges Thema. Um jedenfalls die Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu vereinfachen, vereinbaren Bauträger in den Erwerbsverträgen gelegentlich, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter erfolgen kann (BGH Urteil vom 30.06.2016, Az. VII ZR 188/13).
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Mit Beschluss vom 02.06.2016 (Verg 15/15) hat das OLG München entschieden, dass Bieter, die an einem fälschlicherweise nur national durchgeführten Vergabeverfahren teilgenommen haben und unterlegen waren, in ihren Rechten verletzt sind und in der Folge die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages feststellen lassen können. Ein Schaden drohe dem Bieter bereits deshalb, weil er im Fall einer europaweiten Ausschreibung evtl. günstiger kalkuliert und damit eine höhere Chance auf den Zuschlag gehabt hätte.
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Die bislang offengelassene Frage, ob das Gericht nach § 279 Abs. 3 ZPO allgemein die Beweise unmittelbar im Anschluss an eine Beweisaufnahme zu würdigen, das Ergebnis den Parteien zu offenbaren und ggf. die Benennung weiterer Beweismittel anzuregen hat, ist nun höchstrichterlich entschieden. Mit Urteil vom 15.04.2016 (Az. V ZR 42/15) hat der BGH entschieden, dass § 279 Abs. 3 ZPO das Gericht grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, im Anschluss an die Beweisaufnahme seine vorläufige Beweiswürdigung mitzuteilen, um der Partei Gelegenheit zu geben, weitere Beweismittel anzubieten.
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Nach der Vergaberechtsreform sieht das Kartellvergaberecht nunmehr explizit die Möglichkeit vor, in einer sog. Ex-Ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB eine Direktvergabe anzukündigen, dessen Unwirksamkeit innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden kann. Mit diesem Instrument erhält der öffentliche Auftraggeber die Chance, für einen z. B. auf einer Ausnahme beruhenden direkten Vertragsschluss mit einem Unternehmen innerhalb einer sehr kurzen Frist Bestandschutz zu erlangen.
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Nach wie vor ist die Anwendbarkeit der werkvertraglichen Mängelrechte des BGB vor Abnahme umstritten. Eine höchstrichterliche Entscheidung, die Klarheit schaffen könnte, steht weiterhin aus.
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Mit Beschluss vom 02.06.2016 hat der Europäische Gerichtshof (C-410/14) entschieden, dass es sich bei dem Vertragssystem des sogenannten „Open-House-Modells“ um keinen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftrag handelt.
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Circa vor einem Jahr hatten wir im Rahmen dieses Newsletters über ein Urteil des OLG Frankfurt (Urteil vom 16.03.2015, Az. 1 U 38/14) zu der Frage, ob § 8 Abs. 2 VOB/B wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam sei, berichtet.
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