Tobias Gabriel
Schon seit langem sind Bestrebungen des Gesetzgebers erkennbar, das Grunderwerbssteuerrecht im Bereich der sog. Share Deals zu verschärfen. Share Deals bieten insbesondere Großinvestoren die Möglichkeit, die Grunderwerbssteuer weitgehend zu sparen. Dies geschieht dadurch, dass nicht eine Immobilie als solche erworben wird (Asset Deal), sondern stattdessen bis zu 94,9% der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft erworben werden (Share Deal). Um diese Modelle künftig zu erschweren, haben sich die Länderfinanzminister im Juni letzten Jahres auf Eckpunkte zu einer Reform des Grunderwerbssteuergesetzes (GrEStG) geeinigt.
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