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Bau & Immobilien

OLG Düsseldorf: Preisanpassung bei Mengenänderungen?

Immer wieder findet sich in Bauverträgen die Klausel: „Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich.“ Das OLG Düsseldorf interpretiert diese Klausel nun dahingehend, dass dieser Grundsatz auch für Mengenänderungen gelten würde. Die Klausel schließe also auch eine Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B aus, so das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 07.10.2016 zum Aktenzeichen 22 U 79/16.

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Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof

Nachdem die Europäische Kommission am 18.06.2015 bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, teilte sie am 17.11.2016 mit, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt und den Europäischen Gerichtshof angerufen hat.

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Änderung der Bewertungsmethoden nach Eingang der Angebote unzulässig

Mit Beschluss vom 16.08.2016 (VK 1-29/16) hat die Vergabekammer Westfalen die bisherige Rechtsprechung zur Transparenz von Bewertungsgrundlagen bestätigt. Der öffentliche Auftraggeber hat die Vorgaben für die Bewertung der Angebote offenzulegen und darf seine Bewertungsmethode nach Erhalt der Angebote nicht ändern.

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Vergabe von Leistungen zur Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern

Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 12.08.2016 in der Rechtssache Z3-3-3194-1-27-07-16 entschieden, dass bei Beschaffungen zur Anschlussunterbringung von Asylbewerbern nicht ohne Weiteres eine besondere Dringlichkeit angenommen werden kann, die eine Direktvergabe rechtfertigen würde.

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OLG München: Neues zur Übersicherung bei Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft

Nachdem in den vergangenen 2 Jahren bereits mehrere OLGs und der BGH verschiedene Sicherheitsabreden (auch in Anlehnung an die Empfehlungen des VHB Bund) als unwirksam (weil den Auftragnehmer) unangemessen benachteiligend „kassiert“ haben, hatte nunmehr auch das OLG München (Urteil vom 04.05.2016, Az. 13 U 1145/15) über die Wirksamkeit einer ähnlichen, vorformulierten Abrede in einem Bauvertrag zu befinden.

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