Das OLG Frankfurt (Urteil vom 24.08.2016, Az. 29 U 147/16) hatte sich erneut mit einem Anspruch des Auftraggebers aus einer Gewährleistungsbürgschaft und dem Haftungsumfang einer solchen Bürgschaft zu befassen.
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Das OLG Frankfurt (Urteil vom 24.08.2016, Az. 29 U 147/16) hatte sich erneut mit einem Anspruch des Auftraggebers aus einer Gewährleistungsbürgschaft und dem Haftungsumfang einer solchen Bürgschaft zu befassen.
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Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 07.09.2016 (C-549/14) entschieden, dass Vergleichsvereinbarungen wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage eine wesentliche Änderung des Vertrages darstellen und zur Neuvergabe verpflichten können.
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Immer wieder findet sich in Bauverträgen die Klausel: „Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich.“ Das OLG Düsseldorf interpretiert diese Klausel nun dahingehend, dass dieser Grundsatz auch für Mengenänderungen gelten würde. Die Klausel schließe also auch eine Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B aus, so das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 07.10.2016 zum Aktenzeichen 22 U 79/16.
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Nachdem die Europäische Kommission am 18.06.2015 bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, teilte sie am 17.11.2016 mit, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt und den Europäischen Gerichtshof angerufen hat.
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Mit Beschluss vom 16.08.2016 (VK 1-29/16) hat die Vergabekammer Westfalen die bisherige Rechtsprechung zur Transparenz von Bewertungsgrundlagen bestätigt. Der öffentliche Auftraggeber hat die Vorgaben für die Bewertung der Angebote offenzulegen und darf seine Bewertungsmethode nach Erhalt der Angebote nicht ändern.
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Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 12.08.2016 in der Rechtssache Z3-3-3194-1-27-07-16 entschieden, dass bei Beschaffungen zur Anschlussunterbringung von Asylbewerbern nicht ohne Weiteres eine besondere Dringlichkeit angenommen werden kann, die eine Direktvergabe rechtfertigen würde.
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Nachdem in den vergangenen 2 Jahren bereits mehrere OLGs und der BGH verschiedene Sicherheitsabreden (auch in Anlehnung an die Empfehlungen des VHB Bund) als unwirksam (weil den Auftragnehmer) unangemessen benachteiligend „kassiert“ haben, hatte nunmehr auch das OLG München (Urteil vom 04.05.2016, Az. 13 U 1145/15) über die Wirksamkeit einer ähnlichen, vorformulierten Abrede in einem Bauvertrag zu befinden.
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Das OLG Hamm befasste sich in seinem Urteil vom 19.04.2016 mit Leistungssoll und Hinweispflichten des Auftragnehmers (Az. I-24 U 48/15).
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Das OLG Hamm hat sich in seinem Urteil vom 03.06.2016, Az. 12 U 99/15, mit der Reichweite der Regelung des § 648a BGB befasst.
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Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 03.12.2015 (Az.: 5 U 28/15) einem klagenden Architekten Recht gegeben, der substantiiert einen Vertragsschluss behauptet und dessen beklagte Auftraggeberin diesen lediglich pauschal bestritten hatte.
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