Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Erlass vom 23.03.2020 bekannt gegeben, wie mit den sich im Hinblick auf die Corona-Pandemie stellenden bauvertraglichen Fragen umgegangen werden soll. Die in dem Erlass getroffenen Anordnungen entfalten unmittelbare Geltung für die Baustellen des Bundes, haben aber auch darüber hinaus Signalwirkung für sämtliche Baumaßnahmen, ob im öffentlichen oder im privaten Sektor.
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