Mitte 2016 hat die Europäische Kommission eine Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe vorgelegt. Im Rahmen der Modernisierung des Beihilferechts verfolgt die Bekanntmachung insbesondere den Zweck, eine Übersicht und Auslegungshilfe zur Verfügung zu stellen, die zur Transparenz und Vereinheitlichung des Begriffs der staatlichen Beihilfe beitragen soll.
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