Dr. Carolin Dahmen
In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Rechtssache C-377/17) entschieden, dass die bisherigen verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI 2013 gegen Artikel 15 der EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und somit europarechtswidrig sind. Infolge dieser Entscheidung war das verbindliche Preisrahmenrecht für Leistungen der Architekten und Ingenieure in der HOAI zu überarbeiten.
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