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Bau & Immobilien

Kann die Bauüberwachung ein Dienstvertrag sein?

Das Oberlandesgericht München hat sich in seinem Urteil vom 07.02.2017 (Az. 9 U 2987/16 Bau) mit der Frage befasst, ob die Bauüberwachung ein Dienstvertrag sein kann. Antwort: ja!

Ein Architekt, der auch Leistungen erbringt, die den Leistungsphasen 7 und 8 zuzuordnen sind, schuldet dann keinen Werkerfolg, wenn er bei einem Gesamtüberblick des Leistungsbildtextes nicht die Verantwortung für seine Leistungen trägt.

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Entschädigung für Bieteraufwand

Der BGH hat mit Urteil vom 31.01.2017 (Az. X ZR 93/15) ausgeführt, wie die Aufwandsentschädigung für eine umfangreiche Mitarbeit der Bieter in einem Vergabeverfahren zu berechnen ist, wenn die Ausschreibungsunterlagen die Höhe der Entschädigung offen lassen.

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Anforderungen an öffentliche Bekanntmachungen

Mit Urteil vom 03.05.2017 hat das OVG Münster entschieden, dass die öffentliche Bekanntmachung eines Bebauungsplanes keine Zusätze oder Einschränkungen enthalten darf, die geeignet sein können, auch nur einzelne an der Bauleitplanung interessierte Bürger von der Erhebung von Stellungnahmen abzuhalten.

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Höhe der Minderung – nach Brutto- oder Nettomangelbeseitigungskosten?

Anerkannt ist, dass sich der Auftraggeber im Falle von Baumängeln bei der Ermittlung der Minderungshöhe im Ausgangspunkt an der Höhe der Nachbesserungskosten orientieren kann. Das OLG Köln hatte sich im Urteil vom 09.12.2016, Az. 19 U 43/16, mit der Fragestellung zu befassen, ob dieser Minderungsanspruch netto oder brutto in Ansatz zu bringen ist.

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OLG Jena/BGH: Aktuelles zur Abnahme bei Architektenleistungen

Die konkludente Abnahme einer Architekten- oder Ingenieurleistung kann darin liegen, dass der Bauherr nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist keine Mängel der Architekten- bzw. Ingenieurleistung rügt, so das OLG Jena in seinem Urteil vom 07.05.2014 zum Az. 2 U 70/13 (vom BGH jüngst mit Beschluss vom 04.01.2017 zum Az. VII ZR 133/14 bestätigt).

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BGH zum Selbsteintrittsrecht des Architekten bei Mängeln am Bauwerk

Mit Urteil vom 16.02.2017, Az. VII ZR 242/13, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von einem Architekten als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Vertragsbedingung, die ihm ein Selbsteintrittsrecht bei der Beseitigung eines auch aus mangelhafter Überwachung heraus entstandenen Schadens einräumt, wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist.

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Mehrvergütungsanspruch durch geänderten Baumaschineneinsatz?

Ein gegenüber der Kalkulation veränderter Baumaschineneinsatz gibt dem Auftragnehmer dann keinen Anspruch auf Mehrvergütung, wenn keine bestimmte Art und Weise der Herstellung des versprochenen Werkes vereinbart, sondern nur ein bestimmter Erfolg versprochen wurde.

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