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Bau & Immobilien

OLG Jena/BGH: Aktuelles zur Abnahme bei Architektenleistungen

Die konkludente Abnahme einer Architekten- oder Ingenieurleistung kann darin liegen, dass der Bauherr nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist keine Mängel der Architekten- bzw. Ingenieurleistung rügt, so das OLG Jena in seinem Urteil vom 07.05.2014 zum Az. 2 U 70/13 (vom BGH jüngst mit Beschluss vom 04.01.2017 zum Az. VII ZR 133/14 bestätigt).

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BGH zum Selbsteintrittsrecht des Architekten bei Mängeln am Bauwerk

Mit Urteil vom 16.02.2017, Az. VII ZR 242/13, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von einem Architekten als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Vertragsbedingung, die ihm ein Selbsteintrittsrecht bei der Beseitigung eines auch aus mangelhafter Überwachung heraus entstandenen Schadens einräumt, wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist.

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Mehrvergütungsanspruch durch geänderten Baumaschineneinsatz?

Ein gegenüber der Kalkulation veränderter Baumaschineneinsatz gibt dem Auftragnehmer dann keinen Anspruch auf Mehrvergütung, wenn keine bestimmte Art und Weise der Herstellung des versprochenen Werkes vereinbart, sondern nur ein bestimmter Erfolg versprochen wurde.

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Unvollständiges Leistungsverzeichnis – was nun?

Die Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 14.02.2017 (VK 1-140/16) ent-schieden, dass ein unvollständiges Leistungsverzeichnis durch Teilaufhebung oder teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens korrigiert werden darf.

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Neues vom BGH zu sog. Schwarzgeldabreden

Auch dann, wenn erst nachträglich und auch nur teilweise eine Schwarzgeldabrede getroffen wird, ist der Vertrag insgesamt nichtig. Der Auftragnehmer verliert infolgedessen seinen Anspruch auf Werklohn, der Auftraggeber seine  Gewährleistungsrechte, so der BGH in seinem Urteil vom 16.03.2017 zu Az. VII ZR 197/16.

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Neuerungen im Baurecht

Am 23.03.2017 fand in Zusammenarbeit zwischen dem BFW (Bundesverband der Privaten Immobilienwirtschaft, Landesverband Nordrhein-Westfalen) und CBH die Veranstaltung „Update im Baurecht – bundes- und landesrechtliche Neuregelungen im Überblick“ statt. Die Veranstaltung bot den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über die aktuellen Neuerungen und Entwicklungen im Bereich des Baurechts zu informieren.

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BGH: Keine Mängelrechte vor Abnahme, aber …

Der 7. Zivilsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 19.01.2017 (veröffentlicht am 16.02.2017) die in der rechtswissenschaftlichen Literatur und Rechtsprechung äußert umstrittene Frage beantwortet, ob dem Besteller einer Werkleistung vor Abnahme die Gewährleistungsrechte des § 634 BGB zustehen.

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Das neue Bauvertragsrecht kommt!

Am 18.05.2016 ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung dem Deutschen Bundestag als Drucksache 18/8486 zur Beschlussfassung zugeleitet worden. Unter dem 09.03.2017 ist die grundlegende Reform des Bauvertragsrechts (BT-Drucksache 18/8486 in der Fassung der BT-Drucksache 18/11437) durch den Deutschen Bundestag nach 3. Lesung verabschiedet worden. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden zum 01.01.2018 Inkrafttreten.

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Vorsicht bei Umlageklauseln für Baustrom und Bauwasser

In Bauverträgen finden sich regelmäßig Klauseln, wonach von der Schlussrechnung des Auftragnehmers für die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Baustrom- und Bauwasseranschlüssen sowie den Verbrauch von Wasser und Strom ein prozentualer Abschlag in Abzug gebracht wird.

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