Dr. Carolin Dahmen
Das OLG Celle hat sich in seinem Urteil vom 11.02.2016, Az. 5 U 29/14 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 11.10.2018 zurückgewiesen) mit der Frage befasst, ob einem Objektüberwacher TGA ein Anspruch auf erhöhte Vergütung für eine verlängerte Bauzeit zusteht und ob die Abrechnung auf Stundenbasis erfolgen kann.
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