Dr. Markus Vogelheim
Zum 01.01.2021 ist die HOAI novelliert worden, die Neufassung wurde aufgrund des Urteils des EuGH vom 04.07.2019 erforderlich.
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Dr. Markus Vogelheim
Zum 01.01.2021 ist die HOAI novelliert worden, die Neufassung wurde aufgrund des Urteils des EuGH vom 04.07.2019 erforderlich.
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Mit Urteil vom 14.05.2021 hat das OLG Oldenburg (Az. 2 U 122/20) entschieden, dass es sich bei der nach § 637 Abs. 1 BGB zu setzenden Nacherfüllungsfrist um eine sog. Vornahmefrist handelt. Folglich ist eine angemessene Frist bereits dann fruchtlos abgelaufen, wenn ein Mangel bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht vollständig beseitigt wurde. Der bloße Beginn der Mangelbeseitigungsarbeiten ist unzureichend. Eine Ausnahme hiervon ist nach Auffassung des OLG Oldenburg nur in eng begrenzten Fällen denkbar.
weiterlesenDr. Carolin Dahmen
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
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Übernimmt der gewerbliche Mieter eine Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung und bezieht sich die Umgestaltungspflicht auf den Zustand des Mietobjekts bei dessen Rückgabe, gilt für Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vollständiger Erfüllung der Verpflichtung die Verjährung nach § 548 Abs. 1 BGB. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 31. März 2021 – XII ZR 42/20.
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Das OLG Koblenz entschied mit Urteil vom 28.07.2020 – 4 U 1282/17 – über eine Konstellation, bei welcher der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B zu einem Zeitpunkt kündigte, in dem er bereits einen Teil der insgesamt vereinbarten Leistungen abgenommen hatte. Die Besonderheit der Kündigung lag darin, dass sie auf Mängel gestützt wurde, die aus dem abgenommenen Teil der Leistung herrührten. Das OLG Koblenz bejahte die Wirksamkeit der Kündigung. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH mit Beschluss vom 24.03.2021 – VII ZR 136/20 – zurückgewiesen.
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Die Preise für Baustoffe wie z. B. Kupfer, Aluminium, Holz- und Holzverbundstoffe, Bitumen und Dämmstoffe steigen seit schon seit mehreren Monaten an – unaufhaltsame Höchststände wurden in den letzten Wochen erreicht. Ob und inwiefern Auftragnehmer gegenüber ihren Auftraggebern diese Preissteigerungen „weiterreichen“ können, ist die Frage. Eine einfache und pauschale Antwort gibt es dazu nicht. Zu unterscheiden ist in dem Zusammenhang die genaue Vertragskonstellation.
weiterlesenTobias Gabriel
Seit Veröffentlichung eines Gesetzentwurfes im Mai 2019 war es ruhig um die geplante Verschärfung des Grunderwerbsteuerrechts im Bereich der sogenannten Share Deals geworden. Nun hat die Umsetzung der Grunderwerbsteuer-Reform überraschend Fahrt aufgenommen: Am 21.04.2021 hat der Deutsche Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses des Bundestags den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung angenommen, mit dem die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Share Deals neu geregelt werden soll. Am 7. Mai 2021 hat auch der Bundesrat der Grunderwerbsteuerreform zugestimmt.
weiterlesenRené Scheurell
Verwaltungsgericht Köln bestätigt in seinem Urteil vom 23.02.2021 (Az. 2 K 6495/19) das bauaufsichtliche Nutzungsverbot für zwei Wohngebäude, die formell illegal errichtet wurden und denen eine Feuerwehrzufahrt fehlt.
weiterlesenDr. Carolin Dahmen
Das Urteil des OLG Düsseldorf beruht auf der Rspr. des BGH, der bereits im Jahr 2008 entschieden hat (BGH, Urt. v. 19. 11. 2008, Az. IV ZR 293/05), dass die Regulierungszusage eines Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten ein umfassendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt.
weiterlesenTobias Gabriel
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.07.2020 (Az. II R 15/18) entschieden, dass eine nachträgliche Reduzierung des Grundstückskaufpreises nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 GrEStG zu einer Änderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer führen kann und nicht als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO einzuordnen ist.
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