Das OLG Köln hat mit Urteil vom 04.10.2019, Az. 1 U 83/18, entschieden, dass es für eine Änderungsvereinbarung zum Mietvertrag und dem Schriftformerfordernis nicht genügt, wenn sich die maßgeblichen „Unterschriften“ der Vertragsparteien über und nicht unter den getroffenen ergänzenden Regelungen befinden. Dies begründet einen Verstoß gegen die qualifizierte Schriftform für den gesamten Mietvertrag.
weiterlesen