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Bau & Immobilien

OLG Köln: Eine Überschrift ist keine Unterschrift!

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 04.10.2019, Az. 1 U 83/18, entschieden, dass es für eine Änderungsvereinbarung zum Mietvertrag und dem Schriftformerfordernis nicht genügt, wenn sich die maßgeblichen „Unterschriften“ der Vertragsparteien über und nicht unter den getroffenen ergänzenden Regelungen befinden. Dies begründet einen Verstoß gegen die qualifizierte Schriftform für den gesamten Mietvertrag.

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Bauträgervertrag: Vereinbarung einer Abnahme durch Abnahmeausschuss ist unzulässig

Ein aktuelles Urteil des OLG Hamburg vom 11.09.2019 (Az. 5 U 128/16) verdeutlicht ein weiteres Mal, dass das Recht des Erwerbers auf Durchführung der Abnahme im Rahmen eines Bauträgervertrags nicht beliebig auf andere Personen übertragen werden kann. Der Erwerber, für den die Abnahme regelmäßig ein Vorgang von großer rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ist, soll selbst zur Teilnahme berechtigt sein und darf in diesem Recht nicht durch den Bauträger beschnitten werden (vgl. bereits etwa BGH, Urteil vom 12.05.2016, Az. VII ZR 171/15, sowie BGH, Urteil vom 30.06.2016, Az. VII ZR 188/13).

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Anmietung zur Unterbringung von Flüchtlingen ist keine Wohnraummiete

Kann in einem als „Wohnraummietvertrag“ bezeichneten Vertrag, der zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen über Wohnraum geschlossen wird, das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von fünf Jahren wirksam ausgeschlossen werden? Mit dieser Frage setzte sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Oktober 2019, Az. XII ZR 125/18, auseinander.

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IHK Köln mit CBH erfolgreich!

Dr. Markus Vogelheim

Am vergangenen Donnerstag stimmte die IHK-Vollversammlung für einen Umzug nach Köln-Mülheim und ermächtigte den Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der IHK, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Dagegen wandte sich ein Mitglied der Vollversammlung, welches sich in seinen Informationsrechten verletzt sah, weil der Vertrag nur beim Notar eingesehen werden konnte.

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Weihnachtsbaumkulturen: nur „Scheinbestandteile“ des Grundstücks?

Werden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei, weil die Weihnachtsbäume kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur Scheinbestandteile sind. Dies entschied das Finanzgericht (FG) Münster mit Urteil vom 14.11.2019, Az. 8 K 168/19 GrE.

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Eintritt in Mietvertrag bei Erwerb eines bloß mitgenutzten Grundstücks?

Ist dem Mieter gestattet, ein im Eigentum des Vermieters stehendes weiteres Grundstück zu benutzen, das nicht Gegenstand des Mietvertrags ist, tritt bei einer späteren Veräußerung dieses Grundstücks der Erwerber nicht gemäß § 566 Abs. 1 BGB in den Mietvertrag ein. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 04.09.2019 (XII ZR 52/18), dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:

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OLG Köln zu den Anforderungen an die Vollmachtsrüge nach § 174 BGB

Wird eine mittels anwaltlichem Schreiben ausgesprochene Kündigung aus „formellen und materiellen Gründen“ zurückgewiesen, liegt hierin – ohne weitere Hinweise – keine Zurückweisung nach § 174 BGB wegen fehlender Vollmacht. Dies stellte das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Urteil vom 12.04.2019, Az. 1 U 82/18, klar.

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Verhandlungen zum Grundstückskaufvertrag – alles kann, nichts muss?

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag setzt voraus, dass derjenige, der von den Verhandlungen Abstand nimmt, in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags erweckt hat. Erforderlich ist insoweit ein qualifizierter Vertrauenstatbestand, der gegeben ist, wenn der Abbrechende den Vertragsschluss als sicher hingestellt oder den anderen Teil zu Vorleistungen veranlasst hat (LG Köln, Urteil vom 11. April 2019, Az. 2 O 202/18).

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Schadenersatzpflicht bei Untervermietung von Gewerberäumen zwecks Abwendung der Räumungsvollstreckung

Bei vertragswidriger Untervermietung zur bewussten Verhinderung oder Erschwerung der Vollstreckung ist der Mieter dem Vermieter nach § 826 BGB zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er den Erlass eines Räumungsurteils gegen ihn vorhersehen kann. Ist die Mieterin eine GmbH, kann der Geschäftsführer persönlich wegen eines Missbrauchs der korporativen Haftungsbeschränkung haften. Dies entschied das OLG München mit Teilurteil vom 02.05.2019, Az.: 32 U 1436/18.

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Auch eine Flächenabweichung von weniger als 10 % berechtigt bei echter Quadratmetermiete zur Minderung und Kündigung

Die Parteien eines Mietvertrages vereinbaren eine sog. „echte Quadratmetermiete“, wenn sie im Mietvertrag festlegen, dass sich die Miete aus der Größe des Mietobjekts in Quadratmetern multipliziert mit einem pro Quadratmeter zu zahlenden Mietpreis ergibt. Dann bestimmt sich der Betrag der geschuldeten Miete unmittelbar auf der Grundlage der tatsächlichen Fläche, ohne dass es dabei entscheidend auf die Frage ankommt, ob die dem Mieter nachteilige Flächenabweichung unmittelbar zu einer Reduzierung der Miete führt oder ein Mangel des Mietobjektes i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB auch unterhalb einer Flächenabweichung von 10 % angenommen wird. Kommt es hierbei zu einer Reduzierung der Miete, sind regelmäßig auch die Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB erfüllt. Dies entschied das OLG Dresden mit Urteil vom 10.07.2019 – 5 U 151/19 – mit Anschluss an BGH, Urt. v. 04.05.2005, XII ZR 254/01.

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