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Bau & Immobilien

BGH zur unwirksamen Mietminderung eines Wohnraummieters wegen Baustellenlärm

Mit Urteil vom 29. April 2020 (Az. VIII ZR 31/18) hat der BGH über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen der von einem Nachbargrundstück ausgehende Baustellenlärm einen zur Mietminderung berechtigenden Mietmangel darstellt. Zudem hat er sich auch zur Darlegungs- und Beweislast der Parteien als auch zum richterlichen Entscheidungsmaßstab geäußert.

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Nach Kündigung eines Bauvertrages: Bereits angelieferte, aber noch nicht eingebaute Bauteile gelten nicht als erbrachte Leistungen

In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 13.03.2020 – 22 U 222/19) hat sich das OLG Düsseldorf mit der Frage befasst, wie nach erfolgter Kündigung eines Bauvertrages bereits angelieferte, aber noch nicht eingebaute Bauteile im Rahmen der Abrechnung zu bewerten sind. Das OLG Düsseldorf versagt dem Auftragnehmer insoweit eine Vergütung, da es sich nicht um erbrachte Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts handelt.

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BGH präzisiert Maßstäbe für die Berechnung von Entschädigungen nach § 642 BGB

In der Rechtsprechung und der juristischen Fachliteratur waren die Maßstäbe für die Bestimmung der Entschädigung, die ein Unternehmer aufgrund eines Annahmeverzugs des Bestellers verlangen kann, bereits seit vielen Jahren umstritten. Mit seinem Urteil vom 30.01.2020 (Az. VII ZR 33/19) hat der VII. Zivilsenat des BGH nun Leitlinien entwickelt, die den Instanzgerichten sowie betroffenen Bauunternehmern mehr Rechtssicherheit geben.

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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bauträgerverträge

Der derzeit grassierende Corona-Virus stellt Bauträger vor ungeahnte Herausforderungen. Bestehende Vertragsverhältnisse zu Erwerbern müssen im Lichte der Pandemie neu beleuchtet und bewertet werden. Für noch abzuschließende Verträge drängt sich die Frage auf, wie im Rahmen der Vertragsgestaltung mit der nicht zu prognostizierenden weiteren Entwicklung des Virus umzugehen ist.

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Rechtlich vergleichbar: Corona-Krise und 1. Weltkrieg?

Paul M. Kiss

Zu den Auswirkungen einer Pandemie auf gewerbliche Mietverträge gibt es – noch – keine abschließende gesetzliche Regelung und keine Rechtsprechung. Ob Vermieter oder Mieter das Risiko insbesondere von Schließungen im Einzelhandel, aber auch anderer Bereiche mit intensivem Publikumsverkehr (wie z.B. Gastronomie, Frieseure, Kosmetikstudios etc.) nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen tragen, ist nicht geklärt. Der Entwurf des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ regelt „lediglich“ einen befristeten Kündigungsschutz für Wohn- und Gewerbemieter, um eine „Kündigungslawine“ zu verhindern.

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Aktuelles zur Corona-Pandemie: Erlass des Bundesinnenministeriums zu bauvertraglichen Fragen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Erlass vom 23.03.2020 bekannt gegeben, wie mit den sich im Hinblick auf die Corona-Pandemie stellenden bauvertraglichen Fragen umgegangen werden soll. Die in dem Erlass getroffenen Anordnungen entfalten unmittelbare Geltung für die Baustellen des Bundes, haben aber auch darüber hinaus Signalwirkung für sämtliche Baumaßnahmen, ob im öffentlichen oder im privaten Sektor.

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Bauvertragliche Fragestellungen zum Corona-Virus

Nils Mrazek

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch Bauherren, Bauunternehmen sowie sonstige am Bau Beteiligte vor viele und bislang unbekannte Herausforderungen. Neben Liquiditätsengpässen stellt sich insbesondere die Frage, welche rechtlichen Auswirkungen bspw. behördliche Pandemiepläne, die Erkrankung oder die Quarantäne von Beschäftigten, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung oder gar die Schließung der Baustelle auf die bauvertraglichen Beziehungen und den Bauablauf haben.

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