Paul M. Kiss
Bereits seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen die E-Mobilität in Deutschland auszubauen. Dies wurde nun endlich angegangen und im Zuge dessen direkt das gesamte WEG-Recht weitreichend reformiert. Im Januar 2020 legte das BMJV deshalb den Referentenentwurf für das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vor. Am 09.10.2020 nahm das neue Gesetz die letzte Hürde im Bundesrat und tritt nun am 01.12.2020 in Kraft. Mit ihm kommen einige erhebliche Änderungen im WEG. Im Folgenden sollen die Wesentlichen kurz dargestellt werden sollen.
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