Ja! Das KG Berlin traf mit Urteil v. 13.01.2023, 21 U 50/22 eine Entscheidung hinsichtlich der Pflicht zur Aufklärung über frühere Verurteilungen von Personen, die an der Vertragsdurchführung beteiligt sind.
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Ja! Das KG Berlin traf mit Urteil v. 13.01.2023, 21 U 50/22 eine Entscheidung hinsichtlich der Pflicht zur Aufklärung über frühere Verurteilungen von Personen, die an der Vertragsdurchführung beteiligt sind.
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Die verkehrsrechtliche Anordnung von Fahrradstraßen erfreut sich innerhalb der kommunalen Verkehrswegegestaltung seit geraumer Zeit zunehmender Beliebtheit. Leitendes Ziel der Anordnungen ist dabei nicht selten der politisch motivierte Wille zur umweltbegünstigenden Beruhigung der Straßen unter „Verdrängung“ des Kfz-Verkehrs, besonders in Innenstädten.
weiterlesenViktoria Rother
Das OLG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 13.01.2023 (Az.: 22 U 300/21) mit einer Konstellation befasst, in der die Auftraggeberin Vorschussansprüche aufgrund mangelhafter Werkleistungen gegenüber der Auftragnehmerin geltend gemacht hat. Über die Frage, ob der Vorschuss nach einer günstigeren oder teureren Mängelbeseitigungsmethode zu bemessen ist, befanden sich die Parteien im Streit.
weiterlesenViktoria Rother
Das KG Berlin hat in seinem Urteil vom 25.02.2022 (Az. 21 U 1099/20) entschieden, dass eine Unzumutbarkeit der Nacherfüllung durch den Auftragnehmer insbesondere dann anzunehmen ist, wenn in ungewöhnlicher Häufigkeit gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen wurde, die Verstöße zu gravierenden Mängeln geführt haben und der Auftraggeber deshalb das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers endgültig verloren hat. In dem zu entscheidenden Fall war es dem Auftraggeber daher möglich, auch ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung einen Kostenvorschuss zur Durchführung einer Ersatzvornahme geltend zu machen.
weiterlesenDr. Carolin Dahmen
Der BGH hat in seinem Urteil vom 01.12.2022 – VII ZR 90/22 herausgestellt, dass der objektbetreuende Architekt und das bauausführende Unternehmen keine Gesamtschuldner sind.
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Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat sich in einer praxisrelevanten Entscheidung (Beschluss vom 21.03.2022 – Az.: 102 AR 196/21) mit den Anforderungen an eine Einordnung von Elektroarbeiten als Bauvertrag im Sinne von § 650a BGB befasst. Im Rahmen einer wertenden Betrachtung hat es das Vorliegen eines Bauvertrags bejaht.
weiterlesenDr. Carolin Dahmen
Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 30.09.2022, Az. 10 U 12/22 (nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Bauherr von seinem Architekten, der mit den Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragt ist, keine umfassende juristische Beratung zu Vertragsklauseln erwarten kann. Das OLG Stuttgart stellt heraus, dass sich die Verpflichtung des Architekten auf die Anwendung der Grundzüge des Rechts unter Berücksichtigung der gängigen Rechtsprechung beschränkt.
weiterlesenViktoria Rother
Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 26.04.2022 (Az. 28 U 3880/21) entschieden, dass eine nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Rechnung nicht geeignet ist, den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers schlüssig darzulegen. Damit kann der Auftragnehmer keine Sicherheit für einen die Auftragssumme übersteigenden nicht vereinbarten Vergütungsanspruch verlangen.
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Das OLG Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 24.03.2022 – Az. 14 U 50/17) die weitreichenden Leistungspflichten des mit der Objektplanung beauftragten Architekten hervorgehoben. Dieser sei zur Prüfung verpflichtet, ob schadensträchtige Bauarbeiten (hier: Bewehrungsarbeiten) durch einen Sonderfachmann überwacht werden. Fehlt es an einer entsprechenden Bauüberwachung und weist der Architekt den Bauherrn nicht auf die Notwendigkeit hin, steht der Architekt in der Haftung, so das OLG Oldenburg.
weiterlesenYannick Joel Leber
Dem Vorbild anderer Bundesländer folgend, plant und realisiert nunmehr auch Nordrhein-Westfalen die Verabschiedung einer Rechtsverordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die einzelnen hieraus resultierenden Rechtsfolgen sind insbesondere für Projektentwickler von gesteigertem Interesse.
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