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Bau & Immobilien

Umfassende Reform des WEG-Rechts zum 01.12.2020

Paul M. Kiss

Bereits seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen die E-Mobilität in Deutschland auszubauen. Dies wurde nun endlich angegangen und im Zuge dessen direkt das gesamte WEG-Recht weitreichend reformiert. Im Januar 2020 legte das BMJV deshalb den Referentenentwurf für das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vor. Am 09.10.2020 nahm das neue Gesetz die letzte Hürde im Bundesrat und tritt nun am 01.12.2020 in Kraft. Mit ihm kommen einige erhebliche Änderungen im WEG. Im Folgenden sollen die Wesentlichen kurz dargestellt werden sollen.

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BGH: Verjährungshemmung für Schadensersatzanspruch hemmt auch Verjährung des Vorschussanspruchs

Ein aktuelles Urteil des BGH (Urt. v. 19.11.2020, Az. VII ZR 193/19) illustriert die Bedeutung des § 213 BGB im Bereich der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche: Wer im Wege der Aufrechnung die Verjährung eines gewährleistungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs hemmt, kann selbst nach Ablauf der Verjährungsfrist statt des Schadensersatzanspruchs noch einen Anspruch auf Vorschusszahlung für eine Mangelbeseitigung geltend machen – und zwar auch, soweit der Vorschussanspruch den Schadensersatzanspruch wertmäßig übersteigt.

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Reform des Maklerrechts beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern

Paul M. Kiss

Ab dem 23.12.2020 hat sich das Maklerrecht in Deutschland geändert. Betroffen sind Maklerverträge, die die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zum Inhalt haben. Mit der Änderung sollen Käufer vor zu hohen Kaufnebenkosten geschützt werden. Makler und Verkäufer sollen davon abgehalten werden die Provisionszahlung komplett auf den Käufer abzuwälzen. Um diesen Zweck zu erreichen, wurden entsprechende Normen zu dem bestehenden Normgefüge hinzugefügt.

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Erste Rechtsprechung zum neuen Bauvertragsrecht: Kein Anspruch auf Abschlagszahlung nach Kündigung, keine einstweilige Verfügung!

Mit Urteil vom 16.10.2020 hat das LG Berlin (Az. 8 O 126/20) entschieden, dass der Auftragnehmer nach einer Kündigung des Bauvertrags keine Abschlagszahlungen mehr verlangen kann, sondern die Schlussrechnung legen muss. Nach Schlussrechnungsreife kann der Auftragnehmer überdies keine Abschlagszahlung nach der 80-Prozent-Regelung (§ 650c Abs. 3 BGB) im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend machen.

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Corona-Hilfen für Vermieter

Paul M. Kiss

Die Corona-Pandemie trifft nicht nur viele Mieter, sondern auch deren Vermieter hart. Viele Mieter bezahlen ihre Miete nicht oder nicht vollständig oder verspätet. Für Mieter wurden von staatlicher Seite einige Erleichterungen insbesondere während des ersten Lock-Downs geschaffen. Für Vermieter ist ein vergleichbares spezielles Hilfsangebot bisher ausgeblieben. Vermieter können aber von den allgemeinen staatlichen Hilfsangeboten profitieren. Eine genauere Aufschlüsselung der möglichen Hilfen, sowie welche Vermieter antragsberechtigt sind, soll im Folgenden vorgenommen werden. Dabei wird sich auf die Hilfsangebote des Bundes und des Landes NRW beschränkt.

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Corona-Rechtsprechung im Gewerbemietrecht

Die Corona-Pandemie wütet weiter in Deutschland und der Welt. Ein Ende ist zwar durch den Beginn der Impfungen näher gerückt aber wird wohl trotzdem noch auf sich warten lassen. Der Lock-Down wird verlängert und sogar verschärft. Die rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Covid-19 ergeben, haben somit nichts an Aktualität eingebüßt.

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„Fertigstellung“ bedarf keiner Mangelfreiheit

Mit Urteil vom 07.12.2017 hat das OLG Düsseldorf (Az. 5 U 124/16) entschieden, dass aus der Verwendung des Begriffs "Fertigstellung" in einer Vertragsstrafenklausel nicht der Rückschluss gezogen werden kann, die Leistung habe mangelfrei zu sein – das Werk muss lediglich abnahmereif sein. Dies hat der BGH nunmehr bestätigt, indem er mit Beschluss vom 17.06.2020 die Nichtzulassungsbeschwerde (VII ZR 294/17) zurückgewiesen hat.

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Mieterschutz: OLG Nürnberg zum Kündigungsausschluss in der Corona-Pandemie

Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 19. Oktober 2020 – 13 U 3078/20 – klargestellt, dass der in Art. 240 § 2 Abs. 1 Satz 1 EGBGB geregelte Kündigungsausschluss während der Corona-Pandemie keine Vermögenslosigkeit des gewerblichen Mieters voraussetzt. Vielmehr reicht es aus, dass die Pandemie mitursächlich für die Nichtzahlung der Miete gewesen ist.

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