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Bau & Immobilien

BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei „unsichtbaren Mängeln“ am Grundstück

Die in einem Grundstückskaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt, rechtfertigt keine Abweichung von dem Grundsatz, dass den Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung über offenbarungspflichtiger Umstände trifft. Dies betonte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 6. März 2020 – V ZR 2/19.

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Gegenseitiger Abstandsverstoß

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 18.06.2020 – 7 A 1510/18 – entschieden, dass in Bezug auf den Verstoß gegen Abstandsregeln „gleiches Recht für alle“ gilt.

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BGH zur Unwirksamkeit von Sicherungsabreden, die zu einer Überschneidung von Vertrags- und Gewährleistungsbürgschaft führen können

Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 16.07.2020 – VII ZR 159/19 mit der Frage beschäftigt, ob eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers enthaltene Sicherungsabrede, nach der die vom Auftragnehmer zu stellende Vertragserfüllungsbürgschaft auch Mängelansprüche umfasst und „nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche“ in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt werden kann, wirksam ist. Dies hat der BGH verneint, soweit damit – wie in der vorliegenden Konstellation – der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus eine Sicherheit zu leisten hat, die jedenfalls nicht unwesentlich über 5% der Auftragssumme liegt.

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Keine Reaktion auf Fristsetzung: Kündigungsrecht aus wichtigem Grund

Ein (Bau-)Werkvertrag verpflichtet die Auftraggeberin in vielerlei Hinsicht: Die Auftraggeberin wird neben den Kardinalpflichten in Form von Abnahme und Entrichtung der vereinbarten Vergütung auch zu Mitwirkungspflichten angehalten. Eine dieser wesentlichen Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin kann die (rechtzeitige) Reaktion auf eine Fristsetzung der Auftragnehmerin sein. Verletzt die Auftraggeberin diese Pflicht, kann dies eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen. Je nach Konstellation des Einzelfalls kann ein solches Verhalten der Auftraggeberin die Auftragnehmerin zur Kündigung des (Bau-)Werkvertrags aus wichtigem Grund berechtigen. Den Anspruch auf den vollen vereinbarten Werklohn behält die Auftragnehmerin abzüglich der Aufwendungen, die sie durch die vorzeitige Vertragsbeendigung erspart hat.

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Fehlende Gebäudeversicherung: Aufklärungspflicht des Verkäufers?

Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung besteht; ebenso wenig muss er ihn über eine nach Vertragsschluss erfolgte Beendigung einer solchen Versicherung informieren. Erklärt der Verkäufer dagegen vor oder bei Abschluss des Kaufvertrages, dass eine Gebäudeversicherung besteht und wird das Versicherungsverhältnis vor Umschreibung des Eigentums beendet, trifft ihn die vertragliche Nebenpflicht, den Käufer hierüber unverzüglich zu unterrichten. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. März 2020, Az. V ZR 61/19.

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OLG Brandenburg zu den Anforderungen an eine Bedenkenanmeldung bei Bauverträgen

Das OLG Brandenburg hat sich in seinem aktuellen Urteil vom 20.05.2020 – 11 U 74/18 – mit den an einen ordnungsgemäßen Bedenkenhinweis zu stellenden Anforderungen befasst. Demnach muss der Hinweis zur rechten Zeit, in der gebotenen Form, mit der notwendigen Klarheit und gegenüber dem richtigen Adressaten erfolgen. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, so dass der Auftraggeber nicht veranlasst wird, die veränderte Ausführung zu überprüfen, bleibt der Bedenkenhinweis ohne Wirkung.

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Nach Auszug des Mieters: Wann enden Verhandlungen über Schadensersatz?

Das Verweigern der Fortsetzung der Verhandlungen gemäß § 203 BGB setzt keine entsprechende ausdrückliche Erklärung voraus. Es gelten die allgemeinen Regeln für die Auslegung von Willenserklärungen entsprechend. Der unmissverständlichen ohne weitere Einschränkungen erfolgten Anspruchszurückweisung kann ein Verweigern der Fortsetzung der Verhandlungen zu entnehmen sein. Dies entschied das Landgericht Münster mit Urteil vom 29. November 2019, Az. 8 O 224/18.

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