Viktoria Rother
Das OLG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 13.01.2023 (Az.: 22 U 300/21) mit einer Konstellation befasst, in der die Auftraggeberin Vorschussansprüche aufgrund mangelhafter Werkleistungen gegenüber der Auftragnehmerin geltend gemacht hat. Über die Frage, ob der Vorschuss nach einer günstigeren oder teureren Mängelbeseitigungsmethode zu bemessen ist, befanden sich die Parteien im Streit.
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