Sofern Kosten eines notwendigen Privatgutachtens zur Ermittlung der wegen einer Bauverzögerung entstehenden Mehrvergütung keine materiell-rechtliche Grundlage haben, können sie als Kosten des Rechtsstreits erstattungsfähig sein. Dies hat das OLG Dresden in seinem Urteil vom 25.03.2022 – 22 U 547/15 entschieden.
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