Dr. Carolin Dahmen
Das OLG Düsseldorf hat sich in seiner aktuellen Entscheidung vom 17.06.2022 (Az. 22 U 192/21) mit der Frage befasst, ob Mängelrechte vor Abnahme eines Werkes geltend gemacht werden können.
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Dr. Carolin Dahmen
Das OLG Düsseldorf hat sich in seiner aktuellen Entscheidung vom 17.06.2022 (Az. 22 U 192/21) mit der Frage befasst, ob Mängelrechte vor Abnahme eines Werkes geltend gemacht werden können.
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Um die Baubranche weiterhin vor einseitig belastenden Preissteigerungen zu schützen, können weiterhin (vorerst bis zum 31. Dezember 2022) in bereits bestehenden Verträgen Preisgleitklauseln aufgenommen werden. Dies regelt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in seinem Erlass vom 22. Juni 2022, mit dem der „Vorläufererlass“ modifiziert wird.
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Das OLG Frankfurt hat sich mit einem Sachverhalt auseinandergesetzt, bei dem der Bauunternehmer die Ausführung von Leistungen schuldete, für die es einer detaillierten Planung bedurfte, diese jedoch weder vom Auftraggeber beigesteuert noch vom Bauunternehmer erbracht wurde. In seinem Urteil vom 11.04.2022 - 29 U 155/21 hat das OLG festgehalten, dass die Planungsverantwortung mangels entgegenstehender vertraglicher Regelungen vollumfänglich bei dem Bauunternehmer liegt und dieser sich wegen eines Baumangels nicht auf ein (Planungs-)Mitverschulden des Auftraggebers berufen kann.
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Das OLG Oldenburg stellte mit Beschluss vom 23.07.2021 fest, dass eine Planungsänderung, mit der sich der Bauherr einverstanden erklärt hat, nicht zu einem Mangel der Architektenleistung führt. Der Bauherr kann folglich keine Mängelansprüche gegenüber dem Architekten geltend machen.
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Das KG hat sich mit einer Konstellation befasst, bei der der Auftraggeber den geschlossenen Architektenvertrag wegen nicht eingehaltener Zwischentermine aus wichtigem Grund gekündigt hatte. Die Besonderheit lag darin, dass die Zwischentermine nicht ausdrücklich vereinbart waren, sondern sich vielmehr konkludent aus den abgegebenen Erklärungen der Parteien ergaben. Das KG hat mit Urteil vom 26.04.2022 – 21 U 1030/20 – die Kündigung des Auftraggebers als berechtigt eingestuft.
weiterlesenDr. Carolin Dahmen
Das OLG Hamburg hat mit seinem Urteil vom 27.11.2020 betont, dass mit der Bezahlung von Abschlagsrechnungen die Annahme, die enthaltenen Positionen seien anerkannt, nicht gerecht-fertigt ist.
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Die stetige Zuspitzung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und das damit verbundene täglich neu entstehende Leid für die dort lebenden Menschen oder der bereits Geflüchteten verursacht auch hierzulande ein Unbehagen und ein Mitgefühl auf ganz neuem Niveau. Kaum jemanden lassen die tagesaktuellen Bilder und Geschehnisse kalt. Neben der anhaltenden berechtigten Solidarität steigen allerdings auch stetig die Sorgen vor den Folgen des Krieges hierzulande. Preisschocks sind in nahezu allen Bereichen wiederzufinden. Gerade den ohnehin aufgeheizten Baustoffmarkt trifft es erneut mit geballter Wucht. Sanktionen gegen Russland, Rohstoffverknappung, Lieferengpässe, steigende Energiekosten und viele weitere Faktoren schlagen sich nahezu unmittelbar auf Baustoffpreise in der deutschen Baubranche durch.
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Dem Urteil des OLG Stuttgart vom 26.10.2021 – 10 U 336/20 – lag ein Fall der sog. Doppelkausalität zugrunde. Eine solche ist anzunehmen, wenn sowohl Fehler der auftraggeberseits veranlassten Planung als auch Ausführungsfehler des Unternehmers für einen Baumangel ursächlich sind und beide Fehler für sich allein jeweils den ganzen Schaden verursacht hätten. Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart kann bei einer solchen Konstellation ein Mitverschuldenseinwand des Unternehmers nicht greifen, sodass diesen eine vollständige Haftung gegenüber dem Auftraggeber trifft.
weiterlesenTobias Gabriel
Jeder Grundstückseigentümer – egal ob es sich um den Eigentümer einer Eigentumswohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Gewerbeobjekts etc. handelt – muss aktiv werden. Am 31.10.2022 endet die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Im Jahr 2019 wurde ein entsprechendes Bundesgesetz mit Öffnungsklausel für eine abweichende Gesetzgebung einzelner Länder verabschiedet. Die überwiegende Anzahl der Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen, folgt dem Bundesmodell, das nachfolgend vorgestellt wird.
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In einer aktuellen Entscheidung hatte das Finanzgericht Bremen (09.08.2021, Az.: 2K77/21) die sehr praxisrelevante Fragestellung zu entscheiden, ob Zahlungen für nachträgliche Sonderwünsche des Käufers einer Eigentumswohnung o. Ä. erneut der Grunderwerbsteuerpflicht unterliegen. Meist ist es wie folgt: Zügig nach notariellem Kauf- und Werkvertrag (im Folgenden: Notarvertrag), aber noch vor Abnahme einer noch zu errichtenden Wohnung/eines noch zu errichtenden Hauses, erhalten die Erwerber den üblichen Steuerbescheid mit der Aufforderung zur Zahlung der angefallenen Grunderwerbsteuer. Ob denn für Sonderwünsche der Erwerber, die nach Notarvertrag vereinbart und entsprechend gezahlt werden, ein erneuter Grunderwerbsteuerbescheid zu erlassen ist, war hier die spannende Frage.
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