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Bau & Immobilien

Befangenheitsanträge gegen Sachverständige unterfallen der richterlichen Frist gem. §§ 406 Abs. 2 Satz 2, 411 Abs. 4, 224 Abs. 2 ZPO. Ansonsten sind sie unverzüglich zu stellen!

Eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme gem. § 224 Abs. 2 ZPO erfordert, dass die erheblichen Gründe in der Antragsschrift glaubhaft gemacht werden. Die Glaubhaftmachung hat dabei schriftlich zu erfolgen – dies folgt aus dem neueren Beschluss des OLG Frankfurt vom 03.05.2023 – Az. 17 W 41/22.

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Die Kündigung gem. § 648 S. 1 BGB hat eine Einschränkung des Vergütungsanspruchs für Leistungen nach § 650p Abs. 2 BGB zur Folge

Wird ein Architekten- oder Ingenieurvertrag gemäß § 648 Satz 1 BGB durch den Besteller gekündigt, so ist im Rahmen des Vergütungsanspruchs des Unternehmers die Regelung des § 650r Abs. 3 BGB zu beachten. Danach wird der Vergütungsanspruch gemäß § 648 Satz 2 BGB hinsichtlich nicht erbrachter Leistungen dahin gehend eingeschränkt, dass grundsätzlich keine Leistungen zu vergüten sind, die nach einer Vorlage der Planungsgrundlage mit einer Kosteneinschätzung zur Zustimmung gemäß § 650p Abs. 2 Satz 2 BGB zu erbringen gewesen wären. Dies gilt auch dann, wenn dem Besteller gemäß § 650r Abs. 1 BGB bei weiterer Durchführung des Vertrages ein Sonderkündigungsrecht zustünde. So die Feststellungen des BGH mit Urteil vom 17.11.2022.

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BVerwG & OVG NRW: Bebauungsplan der Innenentwicklung – Außenbereichsinsel & Freiraumsicherung

In einem aktuellen, die vorausgehende Entscheidung des OVG NRW bestätigenden, Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass ein Bebauungsplan der Innenentwicklung auch Außenbereichsinseln überplanen darf, soweit diese noch dem Siedlungsbereich zuzuordnen sind. Klargestellt ist überdies, dass mittels der Bauleitplanung nach § 13a BauGB neben etwa dem Zweck der Nachverdichtung auch eine Freiraumfunktion erfüllt werden kann. (BVerwG, Urt. v. 25.04.2023, 4 CN 5.21; OVG NRW, Urt. v. 17.08.2020, 2 D 27/19.NE, Rn. 63, juris)

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Subunternehmer sind grundsätzlich nicht als Verrichtungsgehilfen im Sinne des Deliktsrechts anzusehen

Das Landgericht Konstanz hat mit Urteil vom 21.10.2022 – 6 O 1243/21 – festgestellt, dass dem Mieter kein unmittelbarer Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter zusteht, wenn dieser einen sachkundigen Subunternehmer mit der Beseitigung von Mängeln beauftragt hat. Subunternehmer, die im Rahmen ihres Auftrags hinreichend selbstständig tätig werden, erfüllen regelmäßig nicht die Voraussetzungen eines Verrichtungsgehilfen im Sinne des Deliktsrechts.

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Entfall der Vertragsstrafe bei beiderseits zu vertretenden Ablaufstörungen!

Bei einer erheblichen Änderung des Terminplans infolge beiderseits selbstständig verursachter Verzögerungen (Doppelkausalität) kann ein Vertragsstrafeversprechen des Auftragnehmers hinfällig sein. Hierzu genügt der Nachweis, dass die vom Auftraggeber zu vertretende Bauablaufstörung allein für sich genommen bereits eine wesentliche Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins zur Folge gehabt hat. Dies hat das OLG Frankfurt a. M. in seinem Urteil vom 03.02.2023 – 21 U 47/20 entschieden.

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