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Bau & Immobilien

Keine Umlage von SiGeKo-Kosten auf den Auftragnehmer mittels AGB

Das LG Bochum hat mit Urteil vom 04.10.2021 – 2 O 80/21 – über eine Konstellation entschieden, die bisher nicht Gegenstand veröffentlichter Rechtsprechung war. In dem konkreten Fall hatte der Auftraggeber in vorformulierten Vertragsbedingungen eine Umlageklausel für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) verwendet und von der Schlussrechnung einen entsprechenden Abzug vorgenommen. Das LG Bochum hat die Klausel als unwirksam eingestuft und dem Aufragnehmer einen Anspruch auf Auszahlung zugesprochen.

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Der Abnahme stehen unwesentliche Mängel und Restarbeiten nicht entgegen

Dr. Carolin Dahmen

Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 28.10.2020, Az. 17 U 44/16, festgehalten, dass bei unberechtigter Abnahmeverweigerung wegen geringfügiger Mängel und Restarbeiten das Werk als abgenommen gilt. In diesem Fall sei es dem Auftraggeber zuzumuten, das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß abzunehmen.

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BGH: Kein uneingeschränktes Betretungsrecht des Architekten aufgrund von AGB-Klausel

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.04.2021, Az.: I ZR 193/20, eine bei einer Vielzahl von Architektenverträgen verwendete Klausel über ein uneingeschränktes Betretungsrecht für unwirksam erklärt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs verstößt die Klausel gegen die Gebote von Treu und Glauben, weil sie die Belange der Bauherren nicht genug berücksichtigt.

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OLG München zur Mängelhaftung bei Herstellung und Verkauf eines KfW-40-Hauses

Das OLG München hat mit Beschluss vom 15.06.2021 – 28 U 1262/21 Bau – festgehalten, dass die Vereinbarung eines KfW-40-Standards sich auf das Gesamtgebäude bezieht, so dass sämtliche Komponenten den Anforderungen genügen müssen. Die erfolgsbezogene Leistungspflicht des Verkäufers erfasse die Leistungen, die notwendig seien, um den KfW-40-Standard zu erreichen. An dieses Leistungsversprechen sei der Verkäufer gebunden; dies gelte auch, soweit zur Herbeiführung des KfW-40-Standards erforderliche Einzelmaßnahmen in den Bauunterlagen den Erwerbern zugeschrieben seien. Der Verkäufer könne nicht für sich in Anspruch nehmen, ein KfW-40-Haus zu verkaufen, das erst durch Eigenleistungen des Vertragspartners zu einem solchen werde.

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KEINE NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG FÜR KELLERRÄUME!

Dr. Carolin Dahmen

Mit Urteil vom 19.06.2021 hat das OLG München (Az. 20 U 6219/19) entschieden, dass es für Kellerräume, die für Abstellzwecke vorgesehen sind, grundsätzlich keine Nutzungsausfallentschädigung gibt. Dies gelte selbst für Kellerräume, die als Büroräume genutzt werden, solange es an einer fühlbaren Beeinträchtigung fehle. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

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Immobilienkaufvertrag: Makler muss von riskanten Geschäften abraten

Einen Immobilienmakler trifft die Pflicht, seinen Auftraggeber vor möglichen Risiken beim Grundstücksgeschäft zu warnen. Hat er Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kaufinteressenten, muss er dem Verkäufer sogar vom Verkauf abraten. Dies stellte das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 07.05.2021, Az. 1 O 40/20, klar.

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Die Nacherfüllungsfrist im Baurecht: Was ist innerhalb der Frist geschuldet? Handlung oder Erfolg?

Mit Urteil vom 14.05.2021 hat das OLG Oldenburg (Az. 2 U 122/20) entschieden, dass es sich bei der nach § 637 Abs. 1 BGB zu setzenden Nacherfüllungsfrist um eine sog. Vornahmefrist handelt. Folglich ist eine angemessene Frist bereits dann fruchtlos abgelaufen, wenn ein Mangel bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht vollständig beseitigt wurde. Der bloße Beginn der Mangelbeseitigungsarbeiten ist unzureichend. Eine Ausnahme hiervon ist nach Auffassung des OLG Oldenburg nur in eng begrenzten Fällen denkbar.

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