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Bau & Immobilien

KG Berlin zu konkludent vereinbarten Zwischenterminen beim Architektenvertrag

Das KG hat sich mit einer Konstellation befasst, bei der der Auftraggeber den geschlossenen Architektenvertrag wegen nicht eingehaltener Zwischentermine aus wichtigem Grund gekündigt hatte. Die Besonderheit lag darin, dass die Zwischentermine nicht ausdrücklich vereinbart waren, sondern sich vielmehr konkludent aus den abgegebenen Erklärungen der Parteien ergaben. Das KG hat mit Urteil vom 26.04.2022 – 21 U 1030/20 – die Kündigung des Auftraggebers als berechtigt eingestuft.

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Ukrainekrieg und weiterhin steigende Baumaterialpreise – Bundesregierung reagiert! Anspruch auf Preisanpassung in Verträgen? Teil 2

Die stetige Zuspitzung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und das damit verbundene täglich neu entstehende Leid für die dort lebenden Menschen oder der bereits Geflüchteten verursacht auch hierzulande ein Unbehagen und ein Mitgefühl auf ganz neuem Niveau. Kaum jemanden lassen die tagesaktuellen Bilder und Geschehnisse kalt. Neben der anhaltenden berechtigten Solidarität steigen allerdings auch stetig die Sorgen vor den Folgen des Krieges hierzulande. Preisschocks sind in nahezu allen Bereichen wiederzufinden. Gerade den ohnehin aufgeheizten Baustoffmarkt trifft es erneut mit geballter Wucht. Sanktionen gegen Russland, Rohstoffverknappung, Lieferengpässe, steigende Energiekosten und viele weitere Faktoren schlagen sich nahezu unmittelbar auf Baustoffpreise in der deutschen Baubranche durch.

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OLG Stuttgart zur Haftung in Fällen der Doppelkausalität

Dem Urteil des OLG Stuttgart vom 26.10.2021 – 10 U 336/20 – lag ein Fall der sog. Doppelkausalität zugrunde. Eine solche ist anzunehmen, wenn sowohl Fehler der auftraggeberseits veranlassten Planung als auch Ausführungsfehler des Unternehmers für einen Baumangel ursächlich sind und beide Fehler für sich allein jeweils den ganzen Schaden verursacht hätten. Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart kann bei einer solchen Konstellation ein Mitverschuldenseinwand des Unternehmers nicht greifen, sodass diesen eine vollständige Haftung gegenüber dem Auftraggeber trifft.

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Grundsteuerreform: alle Grundstücke in Deutschland sind neu zu bewerten!

Tobias Gabriel

Jeder Grundstückseigentümer – egal ob es sich um den Eigentümer einer Eigentumswohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Gewerbeobjekts etc. handelt – muss aktiv werden. Am 31.10.2022 endet die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Im Jahr 2019 wurde ein entsprechendes Bundesgesetz mit Öffnungsklausel für eine abweichende Gesetzgebung einzelner Länder verabschiedet. Die überwiegende Anzahl der Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen, folgt dem Bundesmodell, das nachfolgend vorgestellt wird.

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Immobilienkauf: Sind nachträgliche Sonderwünsche/Nachtragsvereinbarungen zusätzlich steuerpflichtig?

In einer aktuellen Entscheidung hatte das Finanzgericht Bremen (09.08.2021, Az.: 2K77/21) die sehr praxisrelevante Fragestellung zu entscheiden, ob Zahlungen für nachträgliche Sonderwünsche des Käufers einer Eigentumswohnung o. Ä. erneut der Grunderwerbsteuerpflicht unterliegen. Meist ist es wie folgt: Zügig nach notariellem Kauf- und Werkvertrag (im Folgenden: Notarvertrag), aber noch vor Abnahme einer noch zu errichtenden Wohnung/eines noch zu errichtenden Hauses, erhalten die Erwerber den üblichen Steuerbescheid mit der Aufforderung zur Zahlung der angefallenen Grunderwerbsteuer. Ob denn für Sonderwünsche der Erwerber, die nach Notarvertrag vereinbart und entsprechend gezahlt werden, ein erneuter Grunderwerbsteuerbescheid zu erlassen ist, war hier die spannende Frage.

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OLG Köln zur Bedenkenanzeige gegenüber angestelltem Bauleiter

Das OLG Köln hat sich kürzlich mit einer Konstellation befasst, in der der Auftragnehmer eine Bedenkenanzeige gegenüber einem beim Auftraggeber angestellten Bauleiter ausgesprochen hatte. Mit Beschluss vom 05.10.2021, Az. 16 U 55/21, hat das OLG Köln entschieden, dass die Bedenkenanzeige gegenüber dem richtigen Adressaten erfolgt sei, da der Bauleiter der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist. Diese Konstellation sei nicht einer Sachlage vergleichbar, bei der der Bauleiter extern des Auftraggebers angesiedelt bzw. mit diesem über einen Werkvertrag verbunden ist.

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Das OLG Schleswig zur Kündigung aus wichtigem Grund

Dr. Carolin Dahmen

Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 10.11.2021 entschieden, dass eine mündlich erklärte Kündigung in einem VOB-Vertrag unwirksam ist, jedoch eine formunwirksame Kündigungserklärung in ein Angebot zur Vertragsaufhebung umgedeutet werden kann, wenn es dem mutmaßlichen Willen der die Kündigung erklärenden Partei entspricht. Eine Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers gegen die Art der Ausführung und die Ablehnung der Gewährleistung insoweit, berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

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EuGH: Nationale Gerichte dürfen Mindestsätze der (unionsrechtswidrigen) HOAI weiter anwenden

Dr. Markus Vogelheim

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des EuGH zur unmittelbaren Wirkung der bereits zuvor (Urteil vom 04.07.2019, Rechtssache C-377/17) festgestellten Unionsrechtswidrigkeit der HOAI 2013 ist ergangen. Einigermaßen überraschend hat der EuGH mit Urteil vom 18.01.2022, Rechtssache C-261/20, entschieden, dass nationale Gerichte, bei denen ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen anhängig ist, nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet sind, die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 01.01.2021 enthaltenen verbindlichen Mindestsätze unangewendet zu lassen.

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LG Berlin zur Verjährung von Kaufpreisansprüchen aus Bauträgerverträgen

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 21.09.2021 – 19 O 55/20 entschieden, dass der Kaufpreisanspruch aus einem Bauträgervertrag für eine fertiggestellte Eigentumswohnung innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB verjährt. Die Entscheidung ist nicht zuletzt deshalb praxisrelevant, da auf der Grundlage des seit der Schuldrechtsreform 2002 geltenden Verjährungsrechts zu der Frage der Verjährung von Vergütungsansprüchen des Bauträgers bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert und gegenteilige Auffassungen vertreten werden, wonach der Kaufpreisanspruch des Bauträgers als Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 196 BGB zu fassen ist und in zehn Jahren verjährt.

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