Paul M. Kiss
Die Corona-Pandemie trifft nicht nur viele Mieter, sondern auch deren Vermieter hart. Viele Mieter bezahlen ihre Miete nicht oder nicht vollständig oder verspätet. Für Mieter wurden von staatlicher Seite einige Erleichterungen insbesondere während des ersten Lock-Downs geschaffen. Für Vermieter ist ein vergleichbares spezielles Hilfsangebot bisher ausgeblieben. Vermieter können aber von den allgemeinen staatlichen Hilfsangeboten profitieren. Eine genauere Aufschlüsselung der möglichen Hilfen, sowie welche Vermieter antragsberechtigt sind, soll im Folgenden vorgenommen werden. Dabei wird sich auf die Hilfsangebote des Bundes und des Landes NRW beschränkt.
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