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Bau & Immobilien

ARCHITEKTENHONORAR NACH WIDERRUF – OLG FRANKFURT ZUR RÜCKZAHLUNG VON HONORAR NACH WIDERRUF EINES ARCHITEKTENVERTRAGS

Ali Artik

Das OLG Frankfurt am Main hat in seinem Hinweisbeschluss vom 30.01.2024 (21 U 49/23) entschieden, dass ein Architekt nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrags das bereits gezahlte Honorar zurückzahlen muss. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes und die strengen Anforderungen an Widerrufsbelehrungen im Rahmen von Fernabsatzverträgen.

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Anforderungen an die Abrechnung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

Viktoria Rother

Bei der Abrechnung eines Kostenvorschusses trifft den Besteller eine Rechenschaftspflicht nach Maßgabe der §§ 666, 259 BGB in Bezug auf die tatsächlich entstandenen Kosten der Mangelbeseitigung. Kommt der Besteller dieser Pflicht nicht nach, steht dem Nachunternehmer im Verhältnis zum Hauptunternehmer ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich dessen Regressanspruch zu. Dies hat das OLG Brandenburg mit Urteil vom 29.05.2024 (11 U 74/18) entschieden.

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Abnahme zu Unrecht verweigert: Vergütung wird fällig!

Cristina Duplava

Mit einem „Klassiker“ – mit Streitpotential – hat sich das OLG Karlsruhe im Urteil vom 30.01.2024 (8 U 64/22) befasst und wiederholt klargestellt, dass die Vergütung eines Auftragnehmers auch ohne Abnahme fällig wird, wenn die Abnahme zu Unrecht verweigert wird.

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5-jährige Verjährungsfrist bei Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage

Ali Artik

Mit Urteil vom 01.02.2023 (12 U 63/20) hat das OLG Schleswig entschieden, dass auf einen (Werk-)Vertrag über die Aufstellung einer fest mit dem Dach verbundenen Photovoltaikanlage die 5-jährige Verjährungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken Anwendung findet. Dies hat der BGH bestätigt, indem er mit Beschluss vom 22.11.2023 (VII ZR 35/23) die Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen hat.

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Absolute Verjährungsgrenze für Mängelansprüche gegenüber Bauträgern bei unwirksamer Abnahmeklausel

Viktoria Rother

Die Inhaltskontrolle einer unwirksamen Abnahmeklausel kann nicht dazu führen, dass eine längere Einstandspflicht als bei einem arglistigen Verhalten begründet wird. Aus diesem Grund endet die Haftung des Bauträgers für Mängel spätestens 15 Jahre nach Fälligkeit des Herstellungsanspruchs des Erwerbers. Dies hat das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 25.03.2024 – 10 U 13/23 – entschieden.

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Die Anweisung des Auftraggebers hat Vorrang – Keine Arbeitseinstellung trotz Bedenkenanmeldung bei Risikoübernahme durch den Auftraggeber

Cristina Duplava

Mit Urteil vom 01.02.2024 (Az. VII ZR 171/22) hat der BGH entschieden, dass sich der Auftragnehmer grundsätzlich nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen kann, wenn der Auftraggeber ihn zur Arbeitsaufnahme auffordert und dieser trotz Bedenkenanmeldung durch den Auftragnehmer das Risiko einer mangelhaften Ausführung der Leistung übernimmt.

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BGH zu Aufstockungsklagen gegenüber öffentlichen Auftraggebern nach HOAI 2013

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 14. Februar 2024 (Az. VII ZR 221/22) klargestellt, dass das europarechtswidrige zwingende Preisrecht der HOAI 2013 auch bei Aufstockungsklagen gegenüber öffentlichen Auftraggebern gilt. Denn der Staat dürfe keine Vorteile aus einer nicht oder unzutreffend umgesetzten Richtlinie ziehen.

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Unwirksamkeit der fixen 5%-Grenze bei Vertragsstrafenklauseln in Zusammenhang mit Einheitspreisverträgen

Ali Artik

Mit Urteil vom 15.02.2024 sorgte der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 42/22) wieder einmal für Aufsehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die fixe 5%-Grenze für Vertragsstrafen bei Einheitspreisverträgen unwirksam ist. Er vollzieht damit einen „Paradigmenwechsel“, indem er sich von seiner bisherigen Rechtsprechung zu Vertragsstrafenklauseln – wenn auch differenziert – nunmehr apodiktisch distanziert.

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Umfang der Pflichten des Architekten im Rahmen der Prüfung abgerechneter Nachträge

Viktoria Rother

Der Architekt hat bei der Schlussrechnung grundsätzlich nur die bautechnischen und baubetrieblich-kalkulatorischen Voraussetzungen für die Berechtigung der verlangten Werklohnforderung zu prüfen. Die rechtliche Prüfung der Voraussetzungen eines möglichen Zahlungsanspruchs ist nicht vom Pflichtenkreis umfasst. So die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 02.03.2023 (Az. 21 U 69/21).

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