Dr. Markus Vogelheim
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des EuGH zur unmittelbaren Wirkung der bereits zuvor (Urteil vom 04.07.2019, Rechtssache C-377/17) festgestellten Unionsrechtswidrigkeit der HOAI 2013 ist ergangen. Einigermaßen überraschend hat der EuGH mit Urteil vom 18.01.2022, Rechtssache C-261/20, entschieden, dass nationale Gerichte, bei denen ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen anhängig ist, nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet sind, die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 01.01.2021 enthaltenen verbindlichen Mindestsätze unangewendet zu lassen.
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