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Bau & Immobilien

BGH zur Verjährung vertraglich übernommener Investitionsverpflichtung des Mieters

Übernimmt der gewerbliche Mieter eine Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung und bezieht sich die Umgestaltungspflicht auf den Zustand des Mietobjekts bei dessen Rückgabe, gilt für Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vollständiger Erfüllung der Verpflichtung die Verjährung nach § 548 Abs. 1 BGB. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 31. März 2021 – XII ZR 42/20.

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Wirksamkeit einer Kündigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B nach erfolgter Teilabnahme

Das OLG Koblenz entschied mit Urteil vom 28.07.2020 – 4 U 1282/17 – über eine Konstellation, bei welcher der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B zu einem Zeitpunkt kündigte, in dem er bereits einen Teil der insgesamt vereinbarten Leistungen abgenommen hatte. Die Besonderheit der Kündigung lag darin, dass sie auf Mängel gestützt wurde, die aus dem abgenommenen Teil der Leistung herrührten. Das OLG Koblenz bejahte die Wirksamkeit der Kündigung. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH mit Beschluss vom 24.03.2021 – VII ZR 136/20 – zurückgewiesen.

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Steigende Baumaterialpreise – Anspruch auf Preisanpassung in Verträgen?

Die Preise für Baustoffe wie z. B. Kupfer, Aluminium, Holz- und Holzverbundstoffe, Bitumen und Dämmstoffe steigen seit schon seit mehreren Monaten an – unaufhaltsame Höchststände wurden in den letzten Wochen erreicht. Ob und inwiefern Auftragnehmer gegenüber ihren Auftraggebern diese Preissteigerungen „weiterreichen“ können, ist die Frage. Eine einfache und pauschale Antwort gibt es dazu nicht. Zu unterscheiden ist in dem Zusammenhang die genaue Vertragskonstellation.

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Reform des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen – die geplanten Änderungen im Überblick

Tobias Gabriel

Seit Veröffentlichung eines Gesetzentwurfes im Mai 2019 war es ruhig um die geplante Verschärfung des Grunderwerbsteuerrechts im Bereich der sogenannten Share Deals geworden. Nun hat die Umsetzung der Grunderwerbsteuer-Reform überraschend Fahrt aufgenommen: Am 21.04.2021 hat der Deutsche Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses des Bundestags den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung angenommen, mit dem die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Share Deals neu geregelt werden soll. Am 7. Mai 2021 hat auch der Bundesrat der Grunderwerbsteuerreform zugestimmt.

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020, Az. 5 U 356/19

Dr. Carolin Dahmen

Das Urteil des OLG Düsseldorf beruht auf der Rspr. des BGH, der bereits im Jahr 2008 entschieden hat (BGH, Urt. v. 19. 11. 2008, Az. IV ZR 293/05), dass die Regulierungszusage eines Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten ein umfassendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt.

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Eine nachträgliche Reduzierung des Grundstückskaufpreises ermöglicht keine Änderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO

Tobias Gabriel

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.07.2020 (Az. II R 15/18) entschieden, dass eine nachträgliche Reduzierung des Grundstückskaufpreises nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 GrEStG zu einer Änderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer führen kann und nicht als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO einzuordnen ist.

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Land Nordrhein-Westfalen mit CBH vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Inanspruchnahme des Grundstückes für den Bau und Betrieb der 320 kV-Höchstspannungs-gleichstromverbindung Oberzier bis Bundesgrenze (BE), Kabelbauleit-Nr. 7001, abgewiesen. CBH hat das Land NRW bzw. die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde vertreten. Vertreter auf Seiten des Landes sind Dres. Schiffer und Nowak; auf Seiten von Amprion Dr. Elspas

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Pflicht zum „Mitdenken“ des Architekten – OLG Saarbrücken zur Haftung bei fehlerhaftem Brandschutzkonzept

Dr. Anna Fischbach

Das OLG Saarbrücken entschied mit Urteil vom 27.01.2021, Az. 2 U 39/20, dass ein Architekt auch dann für Planungsmängel haftet, wenn diese auf ein durch einen Brandschutzexperten erstelltes Brandschutzgutachten zurückzuführen sind. Denn der Architekt muss bei der konstruktiven Gebäudeplanung auch die Anforderungen an den Brandschutz berücksichtigen. Daher trifft ihn im Bereich des Brandschutzes eine Pflicht zum „Mitdenken“.

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