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Bau & Immobilien

Die neue SOBau 2020 – Eine Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit?

Die im Jahre 2004 entstandene Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten hat 2020 ein wesentliches „Update“ erfahren und wurde um weitere Möglichkeiten der Konfliktlösung bereichert. Die (ursprüngliche) Idee, eine straffere und ggf. kostengünstigere Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit zu erschaffen steht dabei nach wie vor im Mittelpunkt. Die entsprechenden Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sind dabei in der Regel nicht nur kosten- und vor allem zeitintensiv, sondern führen auch nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen.

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Die Wohnfrage bei sozialen Einrichtungen

Nach einer Entscheidung des OVG NRW vom 04.06.2020 (Az. 2 B 417/20) ist bei der Frage, ob es sich bei einer sozialen Betreuungseinrichtung um „Wohnen“ im Sinne des Bauplanungsrechts handelt, auf das konkrete Nutzungskonzept abzustellen. Der Fall betrifft die immer relevantere Frage, welchen Hürden flexible Betreuungsformen in Wohngebieten begegnen können.

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Mietzahlungspflicht im Lockdown: Entscheidet bald der Bundesgerichtshof?

Paul M. Kiss

Der Streit um die Frage, wer das Risiko eines Umsatzausfalls des Mieters durch die Corona-Pandemie trägt, nähert sich der Richtungsweisung durch den Bundesgerichtshof (BGH). Nachdem sich bislang lediglich die Amts- und Landgerichte mit der Möglichkeit der Mietanpassung im Fall pandemiebedingter Ladenschließungen auseinandergesetzt hatten, entschieden hierüber am 24.02.2021 gleich zwei Oberlandesgerichte – und kamen dabei zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen: Das OLG Karlsruhe verurteilte den beklagten Mieter zur vollen Mietzahlung, wohingegen das OLG Dresden eine 50-prozentige Reduzierung der Miete gewährte.

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GEIG: Die Förderung der E-Mobilität ist verabschiedet; Planer, Bauträger und Gebäudeeigentümer werden in die Pflicht genommen

Dr. Carolin Dahmen

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist vom Bundestag am 11.02.2021 beschlossen worden. Bei Neubau oder größerer Renovierung von Gebäuden mit einer bestimmten Zahl an Stellplätzen ist künftig Infrastruktur für Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Mit der Verabschiedung des GEIG setzt der Gesetzgeber eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie (2018/844) zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um. Gleichzeitig wird ein Ziel des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung, dass bis 2030 sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind, gefördert. Dafür braucht es ausreichend Ladestationen, auch an Wohngebäuden. Die Missachtung der Vorgaben des GEIG sollen mit Bußgeldern bis zu 10.000,00 € geahndet werden.

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Umfassende Reform des WEG-Rechts zum 01.12.2020

Paul M. Kiss

Bereits seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen die E-Mobilität in Deutschland auszubauen. Dies wurde nun endlich angegangen und im Zuge dessen direkt das gesamte WEG-Recht weitreichend reformiert. Im Januar 2020 legte das BMJV deshalb den Referentenentwurf für das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vor. Am 09.10.2020 nahm das neue Gesetz die letzte Hürde im Bundesrat und tritt nun am 01.12.2020 in Kraft. Mit ihm kommen einige erhebliche Änderungen im WEG. Im Folgenden sollen die Wesentlichen kurz dargestellt werden sollen.

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BGH: Verjährungshemmung für Schadensersatzanspruch hemmt auch Verjährung des Vorschussanspruchs

Ein aktuelles Urteil des BGH (Urt. v. 19.11.2020, Az. VII ZR 193/19) illustriert die Bedeutung des § 213 BGB im Bereich der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche: Wer im Wege der Aufrechnung die Verjährung eines gewährleistungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs hemmt, kann selbst nach Ablauf der Verjährungsfrist statt des Schadensersatzanspruchs noch einen Anspruch auf Vorschusszahlung für eine Mangelbeseitigung geltend machen – und zwar auch, soweit der Vorschussanspruch den Schadensersatzanspruch wertmäßig übersteigt.

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Reform des Maklerrechts beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern

Paul M. Kiss

Ab dem 23.12.2020 hat sich das Maklerrecht in Deutschland geändert. Betroffen sind Maklerverträge, die die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zum Inhalt haben. Mit der Änderung sollen Käufer vor zu hohen Kaufnebenkosten geschützt werden. Makler und Verkäufer sollen davon abgehalten werden die Provisionszahlung komplett auf den Käufer abzuwälzen. Um diesen Zweck zu erreichen, wurden entsprechende Normen zu dem bestehenden Normgefüge hinzugefügt.

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