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Bau & Immobilien

EuGH: Nationale Gerichte dürfen Mindestsätze der (unionsrechtswidrigen) HOAI weiter anwenden

Dr. Markus Vogelheim

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des EuGH zur unmittelbaren Wirkung der bereits zuvor (Urteil vom 04.07.2019, Rechtssache C-377/17) festgestellten Unionsrechtswidrigkeit der HOAI 2013 ist ergangen. Einigermaßen überraschend hat der EuGH mit Urteil vom 18.01.2022, Rechtssache C-261/20, entschieden, dass nationale Gerichte, bei denen ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen anhängig ist, nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet sind, die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 01.01.2021 enthaltenen verbindlichen Mindestsätze unangewendet zu lassen.

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LG Berlin zur Verjährung von Kaufpreisansprüchen aus Bauträgerverträgen

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 21.09.2021 – 19 O 55/20 entschieden, dass der Kaufpreisanspruch aus einem Bauträgervertrag für eine fertiggestellte Eigentumswohnung innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB verjährt. Die Entscheidung ist nicht zuletzt deshalb praxisrelevant, da auf der Grundlage des seit der Schuldrechtsreform 2002 geltenden Verjährungsrechts zu der Frage der Verjährung von Vergütungsansprüchen des Bauträgers bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert und gegenteilige Auffassungen vertreten werden, wonach der Kaufpreisanspruch des Bauträgers als Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 196 BGB zu fassen ist und in zehn Jahren verjährt.

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Keine Umlage von SiGeKo-Kosten auf den Auftragnehmer mittels AGB

Das LG Bochum hat mit Urteil vom 04.10.2021 – 2 O 80/21 – über eine Konstellation entschieden, die bisher nicht Gegenstand veröffentlichter Rechtsprechung war. In dem konkreten Fall hatte der Auftraggeber in vorformulierten Vertragsbedingungen eine Umlageklausel für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) verwendet und von der Schlussrechnung einen entsprechenden Abzug vorgenommen. Das LG Bochum hat die Klausel als unwirksam eingestuft und dem Aufragnehmer einen Anspruch auf Auszahlung zugesprochen.

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Der Abnahme stehen unwesentliche Mängel und Restarbeiten nicht entgegen

Dr. Carolin Dahmen

Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 28.10.2020, Az. 17 U 44/16, festgehalten, dass bei unberechtigter Abnahmeverweigerung wegen geringfügiger Mängel und Restarbeiten das Werk als abgenommen gilt. In diesem Fall sei es dem Auftraggeber zuzumuten, das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß abzunehmen.

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BGH: Kein uneingeschränktes Betretungsrecht des Architekten aufgrund von AGB-Klausel

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.04.2021, Az.: I ZR 193/20, eine bei einer Vielzahl von Architektenverträgen verwendete Klausel über ein uneingeschränktes Betretungsrecht für unwirksam erklärt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs verstößt die Klausel gegen die Gebote von Treu und Glauben, weil sie die Belange der Bauherren nicht genug berücksichtigt.

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OLG München zur Mängelhaftung bei Herstellung und Verkauf eines KfW-40-Hauses

Das OLG München hat mit Beschluss vom 15.06.2021 – 28 U 1262/21 Bau – festgehalten, dass die Vereinbarung eines KfW-40-Standards sich auf das Gesamtgebäude bezieht, so dass sämtliche Komponenten den Anforderungen genügen müssen. Die erfolgsbezogene Leistungspflicht des Verkäufers erfasse die Leistungen, die notwendig seien, um den KfW-40-Standard zu erreichen. An dieses Leistungsversprechen sei der Verkäufer gebunden; dies gelte auch, soweit zur Herbeiführung des KfW-40-Standards erforderliche Einzelmaßnahmen in den Bauunterlagen den Erwerbern zugeschrieben seien. Der Verkäufer könne nicht für sich in Anspruch nehmen, ein KfW-40-Haus zu verkaufen, das erst durch Eigenleistungen des Vertragspartners zu einem solchen werde.

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KEINE NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG FÜR KELLERRÄUME!

Dr. Carolin Dahmen

Mit Urteil vom 19.06.2021 hat das OLG München (Az. 20 U 6219/19) entschieden, dass es für Kellerräume, die für Abstellzwecke vorgesehen sind, grundsätzlich keine Nutzungsausfallentschädigung gibt. Dies gelte selbst für Kellerräume, die als Büroräume genutzt werden, solange es an einer fühlbaren Beeinträchtigung fehle. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

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Immobilienkaufvertrag: Makler muss von riskanten Geschäften abraten

Einen Immobilienmakler trifft die Pflicht, seinen Auftraggeber vor möglichen Risiken beim Grundstücksgeschäft zu warnen. Hat er Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kaufinteressenten, muss er dem Verkäufer sogar vom Verkauf abraten. Dies stellte das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 07.05.2021, Az. 1 O 40/20, klar.

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