Ali Artik
Mit Urteil vom 01.02.2023 (12 U 63/20) hat das OLG Schleswig entschieden, dass auf einen (Werk-)Vertrag über die Aufstellung einer fest mit dem Dach verbundenen Photovoltaikanlage die 5-jährige Verjährungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken Anwendung findet. Dies hat der BGH bestätigt, indem er mit Beschluss vom 22.11.2023 (VII ZR 35/23) die Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen hat.
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