Dr. Carolin Dahmen
Das OLG Frankfurt stellte mit Beschluss vom 30.05.2022 (Az. 22 W 22/22) klar, dass es sich bei der Verpflichtung zur Herausgabe einer Bankbürgschaft um eine Holschuld handelt. Hat der Auftraggeber zur Absicherung von Vergütungsansprüchen eine Bankbürgschaft an den Auftragnehmer übergeben, muss er diese nach Erfüllung aller Vergütungsansprüche abholen.
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