IHK Köln mit CBH erfolgreich!

Am vergangenen Donnerstag stimmte die IHK-Vollversammlung für einen Umzug nach Köln-Mülheim und ermächtigte den Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der IHK, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Dagegen wandte sich ein Mitglied der Vollversammlung, welches sich in seinen Informationsrechten verletzt sah, weil der Vertrag nur beim Notar eingesehen werden konnte.

Das Verwaltungsgericht Köln entschied mit Beschluss vom 18.12.20119 – 1 L 2605/19, das Mitglied sei in seinen Informationsrechten nicht verletzt worden. Es habe keine Pflicht bestanden, ihr den Kaufvertragsentwurf vollständig zu übermitteln. Darüber hinaus äußerte sich das Gericht auch grundsätzlich und zukunftsweisend zur Reichweite des Informationsrechts in derlei Fällen.

„Ich freue mich, dass wir jetzt den mit deutlicher Mehrheit gefällten Beschluss der Vollversammlung umsetzen können und den Kaufvertrag für das Lofthaus unterschreiben. Das Gericht hat bestätigt, dass unser Vorgehen in jeder Hinsicht rechtmäßig war“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulf Reichardt anschließend der Presse. Und wir freuen uns auch!

 

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Dr. Markus Vogelheim

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